Autor: LwPersFw
« am: 24. März 2019, 12:33:24 »Wenn Sie nicht verheiratet, bzw. gleichgestellt sind...
...müssen Sie die Wohnung deutlich vor Weg-Versetzung von Köln als berücksichtigungsfähig anerkennen lassen.
D.h. u.a. auf der Versetzungsverfügung muss dies mit abgedruckt sein !
Da die Wohnung weiter 50 km von Köln entfernt ist, bedarf es zur Anerkennung auch der Bestätigung des räumlichen Zusammenhangs.
_________
Ist dies erfolgt, gilt dann:
Ist die neue Dienststelle 30 km und mehr von der Wohnung entfernt, sind Sie TG-berechtigt.
Werden Sie später zu einer Dienststelle in Köln zurückversetzt und die Entfernung Wohnung - Dienststelle ist wieder 30 km und mehr, sind Sie wieder TG-berechtigt.
...müssen Sie die Wohnung deutlich vor Weg-Versetzung von Köln als berücksichtigungsfähig anerkennen lassen.
D.h. u.a. auf der Versetzungsverfügung muss dies mit abgedruckt sein !
Da die Wohnung weiter 50 km von Köln entfernt ist, bedarf es zur Anerkennung auch der Bestätigung des räumlichen Zusammenhangs.
_________
Ist dies erfolgt, gilt dann:
Ist die neue Dienststelle 30 km und mehr von der Wohnung entfernt, sind Sie TG-berechtigt.
Werden Sie später zu einer Dienststelle in Köln zurückversetzt und die Entfernung Wohnung - Dienststelle ist wieder 30 km und mehr, sind Sie wieder TG-berechtigt.