Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 28. April 2024, 15:15:44
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Solltest du deiner Antwort nicht sicher sein, starte ein neues Thema.
Name:
E-Mail:
Betreff:
Symbol:

Datei anhängen:
(Dateianhang löschen)
(mehr Dateianhänge)
Erlaubte Dateitypen: txt, jpg, jpeg, gif, pdf, mpg, png, doc, zip, xls, rar, avi
Einschränkungen: 10 pro Antwort, maximale Gesamtgröße 8192KB, maximale Individualgröße 8192KB
Verifizierung:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:

Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau


Zusammenfassung

Autor: LwPersFw
« am: 24. März 2019, 12:33:24 »

Wenn Sie nicht verheiratet, bzw. gleichgestellt sind...
...müssen Sie die Wohnung deutlich vor Weg-Versetzung von Köln als berücksichtigungsfähig anerkennen lassen.

D.h. u.a. auf der Versetzungsverfügung muss dies mit abgedruckt sein !

Da die Wohnung weiter 50 km von Köln entfernt ist, bedarf es zur Anerkennung auch der Bestätigung des räumlichen Zusammenhangs.

_________

Ist dies erfolgt, gilt dann:

Ist die neue Dienststelle 30 km und mehr von der Wohnung entfernt, sind Sie TG-berechtigt.

Werden Sie später zu einer Dienststelle in Köln zurückversetzt und die Entfernung Wohnung - Dienststelle ist wieder 30 km und mehr,  sind Sie wieder TG-berechtigt.
Autor: Nutcho
« am: 21. März 2019, 11:00:39 »

Guten Tag,
ich bin in Köln-Wahn stationiert. Ich habe keine eigene Wohnung. Werde mir bald jedoch eine Wohnung zulegen . (Entfernung zum DO 65km) Voraussichtlich werde ich Ende des Jahres versetzt. Nun ist meine Frage, ob ich falls ich an den Standort Köln Wahn irgendwann zurückversetzt werde TG berechtigt bin mit dieser Wohnung.

MfG
© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de