Autor: LwPersFw
« am: 23. September 2017, 07:53:41 »Ja... so ist das Formblatt korrekt.
Wichtig jetzt:
Auf der Versetzungsverfügung darf die UKV nicht zugesagt werden.
Dafür müssen Sie umgehend gegenüber dem BAPersBw erklären,
dass Sie die UKV nicht zugesagt bekommen möchten, da Sie einen
am 01.11.2014 eingerichteten, berücksichtigungsfähigen Hausstand haben.
Erklären Sie NICHT den VERZICHT auf die Zusage der UKV !
Das ist etwas Anderes !
Wichtig jetzt:
Auf der Versetzungsverfügung darf die UKV nicht zugesagt werden.
Dafür müssen Sie umgehend gegenüber dem BAPersBw erklären,
dass Sie die UKV nicht zugesagt bekommen möchten, da Sie einen
am 01.11.2014 eingerichteten, berücksichtigungsfähigen Hausstand haben.
Erklären Sie NICHT den VERZICHT auf die Zusage der UKV !
Das ist etwas Anderes !