Autor: KlausP
« am: 13. September 2018, 19:15:22 »Noch mal: Art und Umfang der Einstellungsuntersuchung (so heisst das korrekt) legt der zuständige Truppenarzt fest. Und der kann einen Soldaten auch nicht einfach so "ausmustern" sondern er muß die Änderung des Tauglichkeitsgrades (bei Ihnen also "D 2") beim zuständigen Arzt der Entlassungsbehörde (also dem BAPersBw) beantragen. Da Sie nach der fachärztlichen Untersuchung und erfolgreicher Therapie für dienstfähig befunden und eingestellt wurden, besteht da eher kein Grund für dieses Procedere.