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Zusammenfassung

Autor: mailman
« am: 11. September 2013, 19:37:28 »

@ mailman

Dann war dein Wachdienst nicht Vorschriftenkonform. Ich find grad keinen Beleg für meine Aussage aber ich bin mir hundertprozentig sicher dass man erst mit 18 Wachdienst leisten darf.


Mir egal es wurde befohlen und der OvWa hat anhand des Schießbuches ja das Alter einwandfrei feststellen können und zur US Wache wußte sogar der Kdr davon. Und ich war kein Einzelfall.
Autor: A-Bomb
« am: 10. September 2013, 22:19:08 »

Autor: A-Bomb
« am: 10. September 2013, 22:17:06 »

@ mailman

Dann war dein Wachdienst nicht Vorschriftenkonform. Ich find grad keinen Beleg für meine Aussage aber ich bin mir hundertprozentig sicher dass man erst mit 18 Wachdienst leisten darf.
Autor: Tankwart
« am: 10. September 2013, 22:05:11 »

Also ich kann mich an keine erinnern, auf der explizit das Schießen angesprochen wurde, ist aber auch bisschen her, und Alzheimer macht's ganze nicht leichter  ;D
Autor: PD
« am: 10. September 2013, 21:37:35 »

Die Einverständnis Erklärung hast du normalerweise schon ausgefüllt und mit dem anderen Papierzeugs rübergeschickt also so war es bei mir.
Autor: Tankwart
« am: 10. September 2013, 21:21:37 »

Der "Mutti-Zettel" nennt sich "Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten" und ist auch heute noch notwendig!

Bekommt man da 'nen Wisch von der KpMutti oder reicht 'n Blatt Papier von Mama, der vor Dienstantritt geschrieben wurde?
Wenn vor DA, was muss da stehen?
"Hiermit erlaube ich meinem Sohn/meiner Tochter .... mit Schusswaffen zu schießen."?
Autor: Marcel530
« am: 10. September 2013, 19:41:11 »

Der "Mutti-Zettel" nennt sich "Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten" und ist auch heute noch notwendig!

Und ja, "a. D." ist die Bezeichnung für ehemalige Berufssoldaten! Die werden dann üblicherweise nicht wieder als OA eingestellt ;) ! Sie führen Ihren Dienstgrad mit der Zusatzbezeichnung "d. R.", weil Sie nach Ihrem GWD/FWD/SaZ Reservist sind, aber definitiv kein pensionierter BS!
Wird sofort geändert, Danke für den Hinweis.


Autor: Tommie
« am: 10. September 2013, 19:35:58 »

Der "Mutti-Zettel" nennt sich "Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten" und ist auch heute noch notwendig!

Und ja, "a. D." ist die Bezeichnung für ehemalige Berufssoldaten! Die werden dann üblicherweise nicht wieder als OA eingestellt ;) ! Sie führen Ihren Dienstgrad mit der Zusatzbezeichnung "d. R.", weil Sie nach Ihrem GWD/FWD/SaZ Reservist sind, aber definitiv kein pensionierter BS!
Autor: mailman
« am: 10. September 2013, 19:25:05 »

Bitte Signatur ändern. a.D ist falsch.
Autor: Marcel530
« am: 10. September 2013, 19:19:10 »

Die Kameraden in meiner Grundausbildung, die 17 waren, benötigten einen Mutti-Zettel vor dem Schießen.
Autor: mailman
« am: 10. September 2013, 19:02:39 »

Zitat
Zitat
Soweit mir bekannt, wird die Schiessausbildung ganz normal durchgeführt. Nur Sonderdienste wie Wache in der du u.U. die Waffe nutzen musst fallen ins Wasser. Wär ja unsinnig so mit den wichtigsten Stoff in der GA ausfallen zu lassen.


Ich war damals auch 17 Jahre alt. Meine AGA endete im Dezember 2003. Und schon in der 2 Januarwoche stand ich das erste mal Wache mit 17 Jahren. Ein paar Wochecn später US-Wache in Mannheim ebenfalls mit 17 Jahren und natürlich bewaffnet.
Autor: Philip2306
« am: 10. September 2013, 15:01:09 »

danke fürs weiterhelfen :)
Autor: F_K
« am: 10. September 2013, 13:06:09 »

Zitat
bin ja sportschütze hab dementsprechent von waffen und gesetz


@ FrankP:

... dies war der Aufhänger für wolverine - und dazu kommt noch das "kampfesmäßige Schießen" - was auch mit 18 als Zivilist nicht möglich ist.
Autor: FrankP
« am: 10. September 2013, 08:52:14 »

Dann sollten Sie den § 55 Abs. 1 WaffG aber auch kennen.
Na ja... ich würde hier schon ein wenig mehr Gnade walten lassen.  ;)

Nicht jeder Sportschütze hat ständig das komplette Waffengesetz im Kopf... vor allem nicht die Fälle, die ihn gar nicht betreffen, in denen es nicht anzuwenden ist. Klar hätte man nachschauen können.
Autor: wolverine
« am: 10. September 2013, 07:21:37 »

Dann sollten Sie den § 55 Abs. 1 WaffG aber auch kennen.
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