Der Fragesteller sollte jedenfalls alles unterlassen, was auch nur ansatzweise nach Murks riecht.
Absolut! Letztlich ist ja sowieso davon auszugehen, dass keinerlei Grundlage für eine Haftung besteht. Spätestens die WBV wird den TE nochmals anhören und wenn in der dienstlichen Erklärung dann genau das gleiche steht wie hier ist die Sache meiner Erfahrung nach erledigt.
Was die Versichrung angeht sollte dieser der Fall aber schon mal gemeldet und auf die unklare Haftungslage hingewiesen werden! Es erleichtert allen Beteiligten die etwaige spätere Abwicklung bei Inanspruchnahme der Versicherung, wenn die von vornherein mit im Boot ist. Geht heutzutage im Normalfalln alles ganz entspannt poer Hotline. Und man verletzt auch nicht aus Unachtsamkeit seine Obliegenheitspflichten als Versicherungsnehmer, wenn man sich jetzt noch mal über den etwaigen weiteren Ablauf bei Haftung informiert.
Gruß Andi