Autor: KlausP
« am: 26. September 2018, 16:17:01 »Beispiel: Bei Ihrem AG haben Sie Anspruch auf 24 Tage EU im Urlaubsjahr. Wenn Sie zum 01.07. eines Jahres Ihre EÜb antreten und in den ersten 6 Monaten nur 5 statt ihnen anteilmäßig zustehenden 12 Tagen Urlaub genommen haben, erhalten Sie für den Rest des Jahres anteilmäßig 15 Tage von der Bw (also für 6 Monate bei 30 Tagen Urlaubsanspruch) + die von Ihrem AG nicht abgegoltenen 7 Tage aus dem alten Arbeitsverhältnis. Das ist damit gemeint. Deshalb muss der AG Ihnen ja auch eine Bescheinigung über zustehenden und gewährten Erholungsurlaub aushändigen, die Sie bei Dienstantritt der Einheit vorlegen.