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Zusammenfassung

Autor: F_K
« am: 07. Februar 2012, 19:50:29 »

Zitat
aber,auch wenns ein doofer vergleich ist,wie viele angetrunkene/betrunkene fahren auto nur um in ihrem eingen bett zu schlafen


... auch ein blindes Huhn findet mal ein Korn.

Der Vergleich trifft nämlich GENAU den Kern der Sache: Aus Fürsorgegründen MUSS der KpChef dem betrunkenen (fahruntüchtigem) Soldaten die Heimfahrt untersagen.

(... trifft hier genau den Richtigen).
Autor: miguhamburg1
« am: 07. Februar 2012, 18:34:35 »

Also, bevor ich so eine Frage entscheide, greife ich zum Telefon und gebe dem Truppenarzt meine Bedenken bekannt, etwa die, dass der Soldat rund 6 Stunden Autofahrt nach Hause antreten müsste. Und wenn der Arzt dann sagt, das sei zu vertreten, würde ich ihn fragen, inwiefern dann nicht Innendiestkrank auch möglich wäre, wie Ulli ansprach. Gemeinsam wird aus so etwas sicher immer die angemessenere Lösung. Ich habe bei solchen Gesprächen auch schon erfahren, dass der Truppenarzt ganz überrascht war, als er erfuhr, wie lang die Heimfahrt wäre, weil der Soldat das verschwiegen hatte.

In Bezug auf Urlaub gilt immer der Grundsatz: Wer krank ist, kann keinen Urlaub haben! Ob nun vor dem Urlaub oder mittendrin: Da braucht nichts entsagt zu werden, und der gewährte Urlaub muss für den Zeitraum der Krankschreibung gutgeschrieben und später nachgeholt werden.
Autor: ulli76
« am: 07. Februar 2012, 18:24:00 »

Nicht alle Truppenärzte fragen nach, wie der Soldat heim kommt, so dass diese Diskrepanz nicht unbedingt auffällt. Und so wirklich objektivierbare Kriterien für kzH vs Innendienst gibt es nicht immer.
Aber das ist ja das Schöne: Der Chef sollte seine Schäflein kennen und kann sich dann vom Truppenarzt z.B. bezüglich einer Fahrtüchtigkeit beraten lassen.
Autor: kranker falli
« am: 07. Februar 2012, 18:21:42 »

ich will ja nicht sagen,das ich dann voller freude auf der autobahn fahre,aber,auch wenns ein doofer vergleich ist,wie viele angetrunkene/betrunkene fahren auto nur um in ihrem eingen bett zu schlafen ;)
möchte einfach nach 4 wochen standort mal meine heimat genießen und vllt bewirkt die ja wunder...
Autor: wolverine
« am: 07. Februar 2012, 18:18:08 »

Das ist aber nicht Sache des Chefs sondern obliegt Deiner Fakultät. ;)
Autor: ulli76
« am: 07. Februar 2012, 18:16:07 »

Ich sach´s mal so: Wer in der Lage ist, 500km selber Auto zu fahren ist in der Regel auch in der Lage zumindest Innendienst zu leisten. ;)
Autor: kranker falli
« am: 07. Februar 2012, 18:11:17 »

selbstfahrer:
fieber ist weg,kopf- u. gliederschmerzen+nase bleiben

ich lass mich von morgen einfach mal überraschen
Autor: wolverine
« am: 07. Februar 2012, 18:08:27 »

Fahren Sie selbst oder mit einem Fahrer (Fahrgemeinschaft) oder Zug? Bei Fieber scheidet selbst fahren eigentlich aus.
Autor: kranker falli
« am: 07. Februar 2012, 18:06:58 »

war 2 tage krank auf stube und wenn ich morgen nicht wieder topfit bin solle ich wiederkommen,weil die gute frau doktor dann kzh vorschlagen wollte
leichte grippale sachen sollten mich ja eig nicht zum reiseuntauglichsten mensch machen...
Autor: wolverine
« am: 07. Februar 2012, 18:01:16 »

Wenn er vorher und durchgehend krank und nicht fahr-/reisefähig ist? Du hast die Pflicht zur Fürsorge doch selbst gerade genannt. Wenn ich einen Soldaten nicht in´s KzH gehen lasse wel ich dessen Heimfahrt nicht verantworten kann, dann aber in den Urlaub schicke, ist das doch völlig inkonsequent und widersprüchlich. Der Urlaub ist dann durch die Krankschreibung aufgehoben.
Wenn einer innerhalb seines Urlaubs mittendrin drei Tage krank (durch den Arzt bestätigt) ist, bekommt er die Tage ja auch ohne, dass der Chef diese Tage widerrufen hat.
Autor: F_K
« am: 07. Februar 2012, 17:59:48 »

.. wie lange ist denn KZH bzw. krank geschrieben?

Doch wohl länger als ein Tag, oder?

Der Urlaub ist übrigens nicht zu widerrufen - er entfällt, weil die Krankschreibung "zählt".

.. und wenn der Soldat ernstlich krank ist, will er ja wohl nicht "in den Urlaub fahren", oder?
Autor: KlausP
« am: 07. Februar 2012, 17:50:41 »

Dazu muss er mMn den bereits genehmigten Urlaub erst einmal widerrufen und das geht nur aus wichtigen dienstlichen Gründen. Da würde mich dann die Begründung interesieren.
Autor: wolverine
« am: 07. Februar 2012, 17:45:17 »

Wenn Sie zu krank zum Heimfahren sind, selbstverständlich. Die Urlaubstage werden dann allerdings wieder gutgeschrieben.
Autor: kranker falli
« am: 07. Februar 2012, 17:38:34 »

den punkt hatte ich auch im sinn...
ich hätte donnerstag und freitag urlaub, kann er das auch auf dieser grundlage platzen lassen?
Autor: KlausP
« am: 07. Februar 2012, 17:34:35 »

Ja, kann er. Schließlich hat er eine Fürsorgepflicht. Die ZDv 10/5 sagt dazu in Ziffer 411 aus:

Zitat
Für einen aus gesundheitlichen Gründen von allen Dienstverrichtungen befreiten Soldaten kann der Truppenarzt mit Zustimmung des erkrankten Soldaten die Empfehlung "Krank zu Hause" geben, wenn dort die notwendige Betreuung gewährleistet ist.
Der nächste Disziplinarvorgesetzte entscheidet gemäß dieser Empfehlung über den Aufenthaltsort des Soldaten. Von der Empfehlung darf der Diesziplinarvorgesetzte ausnahmsweise abweichen, wenn ihm bei einem Soldaten, der zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet ist, konkrete Erkenntnisse vorliegen, die unter dem Gesichtspunkt der Fürsorge einen Aufenthalt zu Hause verbieten. In diesen Fällen ist eine Betreuung des erkrankten Soldaten in der Truppenunterkunft sicherzustellen.


Edit: Quelle vergessen: http://www.smafio.net/~sevtrek/FTP/ZDV/10_5/10_5.PDF
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