Und beachten Sie den Hinweis von @200/3 bzgl. des Verbleibs am Standort - wenn Sie TG
6 - Empfänger sind.
Genauso kann man bei 6 tageweise am Dienstort verbleiben, bekommt dann natürlich für die jeweiligen Tage keine Fahrtkosten erstattet und kommt selber für die Unterkunft vor Ort auf.
Mit Glück gibt es Kapazitäten/Stuben in der Kaserne die man dafür im Einzelfall und nach Absprache nutzen kann (und bezahlen muss), ansonsten halt Pension/Hotel/was auch immer als Selbstzahler.
Etwas Anderes würde hier nur gelten, wenn Sie aus
dienstlichen Gründen am Standort verbleiben
müssen.
Also nicht auf Grund eigener Entscheidung, sondern
auf Grund dienstlicher Anordnung.
Nur in diesem Fall würde § 6 Absatz 3 gelten:
"Muß aus dienstlichen Gründen am Dienstort übernachtet werden , werden die dadurch entstandenen notwendigen Mehraufwendungen erstattet."Wollen Sie aber aus
rein privaten Gründen als TG 6-Empfänger am Dienstort übernachten ... müssen Sie
auch selbst die Kosten tragen !M.E. sollten Sie die Möglichkeit das ein dienstlicher Anlass, der Ihnen auch von den zuständigen Vorgesetzten schriftlich bestätigt wird, vorliegt --- nicht in Ihre Überlegungen einbeziehen.
Planen Sie damit, dass Sie - im Falle das Sie TG 6-Empänger werden - auch täglich Pendeln werden. D.h. jeden Tag 230 km... über viele Jahre ...