Autor: LwPersFw
« am: 19. November 2021, 16:27:48 »Als Hinweis ... ändert an Ralf's Ausführungen nichts.
Seit der Änderung der TGV 2020 gilt:
Abordnung oder Kommandierung, auch im Rahmen der Aus- und Fortbildung...
... wird TG gezahlt
... wenn sich der Dienstort ändert
Das Einzugsgebiet spielt dabei KEINE Rolle mehr.
Es muss nur ein anderer Dienstort sein!
§ 1 Abs 2 Nr 6 i.V.m. Abs 3 Nr 1 1. Halbsatz TGV
Bsp.
Stammeinheit Bonn
Wohnort Köln
Kommandierung nach Köln
Früher kein TG, da Dst der Kommandierung im Einzugsgebiet zur Wohnung...
... jetzt TG-Anspruch, da Wechsel des Dienstortes Bonn > Köln
Das wissen Viele noch nicht und beantragen deshalb nichts in diesen Fällen
Seit der Änderung der TGV 2020 gilt:
Abordnung oder Kommandierung, auch im Rahmen der Aus- und Fortbildung...
... wird TG gezahlt
... wenn sich der Dienstort ändert
Das Einzugsgebiet spielt dabei KEINE Rolle mehr.
Es muss nur ein anderer Dienstort sein!
§ 1 Abs 2 Nr 6 i.V.m. Abs 3 Nr 1 1. Halbsatz TGV
Bsp.
Stammeinheit Bonn
Wohnort Köln
Kommandierung nach Köln
Früher kein TG, da Dst der Kommandierung im Einzugsgebiet zur Wohnung...
... jetzt TG-Anspruch, da Wechsel des Dienstortes Bonn > Köln
Das wissen Viele noch nicht und beantragen deshalb nichts in diesen Fällen