Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 27. April 2024, 18:39:22
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Solltest du deiner Antwort nicht sicher sein, starte ein neues Thema.
Name:
E-Mail:
Betreff:
Symbol:

Datei anhängen:
(Dateianhang löschen)
(mehr Dateianhänge)
Erlaubte Dateitypen: txt, jpg, jpeg, gif, pdf, mpg, png, doc, zip, xls, rar, avi
Einschränkungen: 10 pro Antwort, maximale Gesamtgröße 8192KB, maximale Individualgröße 8192KB
Verifizierung:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:

Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau


Zusammenfassung

Autor: Muegge75
« am: 20. Juni 2014, 15:33:09 »

Lieber Wolverine,
(...)

(...)

@Paul Kater,
in diesem, Deinem, Fall könnte es also wohl möglich sein, dass es nur zur Ausgleichszahlung des Fixums kommt. So ist es bei mir auch, nur das der AG halt gesagt hat, für den Zeitraum den man auf RDL ist werden die Berechnungen des Bonus ausgesetzt, um keine Nachteile entstehen zu lassen. Soll heißen: für diesen Zeitraum wird die Zielerreichung mit 100% angenommen. Aber ich bekomme ja auch nur einmal im Jahr einen Bonus (wenn überhaupt >:().

Das würde bedeuten, dass ich bei einer WÜ von einem Monat mehrere tausend Euro Verluste erziele. Das wär aber schon happig; ich mein, ich will ja nicht reich werden durch die Bundeswehr - aber arm auch nicht wirklich  ;)

Ich denke so macht es dann mehr Sinn... ;D

Aargh, da hat was nicht mit dem Zitieren funktioniert :-[.

Satz 1 ist ein Zitat, Satz 2 mein Kommentar...
Autor: Paul Kater
« am: 20. Juni 2014, 15:22:12 »

Aargh, da hat was nicht mit dem Zitieren funktioniert :-[.

Satz 1 ist ein Zitat, Satz 2 mein Kommentar...
Autor: Paul Kater
« am: 20. Juni 2014, 15:20:24 »


@Paul Kater,
in diesem, Deinem, Fall könnte es also wohl möglich sein, dass es nur zur Ausgleichszahlung des Fixums kommt. >:().

Das würde bedeuten, dass ich bei einer WÜ von einem Monat mehrere tausend Euro Verluste erziele. Das wär aber schon happig; ich mein, ich will ja nicht reich werden durch die Bundeswehr - aber arm auch nicht wirklich  ;)
Autor: Muegge75
« am: 20. Juni 2014, 08:53:51 »

Lieber Wolverine,
Nicht wirklich. Nach Gesetz erhält ein AN vom AG eine Verdienstausfall Bescheinigung, diese enthält, weil wie Urlaub, keine Boni.
Die 1/360 Regelung gilt für Arbeitslose und ähnliche Fälle.

So steht es auch in der AG Bescheinigung drin.

Der Arbeitgeber hat den Ausfall netto wie brutto in der Bescheinigung anzugeben, der dem AN zugestanden hätte. Urlaube sind entsprechend zu berücksichtigen und damit schließe ich mich F_K an. Es gilt das Fixum, was bei Gehalt ja dann als 1/360 des Jahresgehaltes ohne Boni, mal Tage RDL entspricht. Bei Lohnempfängern ist es wohl etwas komplizierter, aber auch da stellt der AG eine enstprechende Bescheinigung ohne Zulagen (Schicht, Überstunden etc.) aus.

@Paul Kater,
in diesem, Deinem, Fall könnte es also wohl möglich sein, dass es nur zur Ausgleichszahlung des Fixums kommt. So ist es bei mir auch, nur das der AG halt gesagt hat, für den Zeitraum den man auf RDL ist werden die Berechnungen des Bonus ausgesetzt, um keine Nachteile entstehen zu lassen. Soll heißen: für diesen Zeitraum wird die Zielerreichung mit 100% angenommen. Aber ich bekomme ja auch nur einmal im Jahr einen Bonus (wenn überhaupt >:().
Autor: Paul Kater
« am: 19. Juni 2014, 22:29:52 »

Vielleicht noch mal zur Klarstellung: ich erhalte neben dem Grundgehalt nicht direkt einen Bonus, sondern einen Prozentsatz der Honorareinnahmen, die ich erwirtschafte. Wenn ich jetzt z.B. einen Monat RDL ableiste, kann ich keine Mandate akquirieren und bearbeiten, sodass ich in diesem Monat auch keine über das Grundgehalt hinausgehende Einnahmen erziele.

13 III USG wäre für mich die Lösung, allerdings heißt es dort eben, dass Abs. 3 nur Anwendung findet, wenn die Voraussetzungen des Abs. II nicht erfüllt sind. Diese sind aber bei mir eigentlich erfüllt...
Autor: wolverine
« am: 19. Juni 2014, 20:15:52 »

Ich bekomme keine Boni; bin ich wohl zu schlecht für. Nur Gehalt, Honorare und Spesen.
Autor: F_K
« am: 19. Juni 2014, 19:42:30 »

Kann man so sehen - allerdings wird im Urlaub wohl kein Boni gezahlt und der AG kann die Bescheinigung erstellen, daher sehe ich keinen Ausnahme Tatbestand.
Autor: wolverine
« am: 19. Juni 2014, 19:15:45 »

Sehe ich anders. Der § 13 Abs. 3 und § 13b USG regeln ja gerade die anzuwendenden Ausnahmen wenn das Verfahren der Verdienstausfallentschädigung nach § 13 Abs. 2 USG nicht funktioniert.
Autor: F_K
« am: 19. Juni 2014, 18:20:22 »

Lieber Wolverine,
Nicht wirklich. Nach Gesetz erhält ein AN vom AG eine Verdienstausfall Bescheinigung, diese enthält, weil wie Urlaub, keine Boni.
Die 1/360 Regelung gilt für Arbeitslose und ähnliche Fälle.
Autor: wolverine
« am: 19. Juni 2014, 18:01:40 »

Ist doch alles in § 13 Abs. 3 S. 1 USG geregelt. Einfach das Einkommen der letzten zwölf Monate vor Beginn RDL nachweisen und darauf berechnen sich dann 1/360.
Autor: F_K
« am: 19. Juni 2014, 17:56:44 »

Ein AG sollte ein Interesse haben, einen guten AN zu halten - da kann auch ein höheres Fixgehalt hilfreich sein, alles verhandelbar.
Autor: Muegge75
« am: 19. Juni 2014, 10:52:09 »

Da Dir nach ArbPlSchG keine Nachteile (auch und gerade finanziell) entstehen dürfen, ist es eigentlich ziemlich einfach. Da auch ich im Vertrieb mit relativ hoher Incentivierung (Bonus) beschäftigt bin, werden bei mir Zeiträume längerer RDL nicht für die Zielerreichung berückstichtigt und somit herausgerechnet. Das ist m.M.n. auch OK so, da man in diesem Zeitraum Soldat ist und das Arbeitsverhältnis eh ruht. Ob das nun eine generelle Regelung ist, die man auf jeden AG übertragen kann, vermag ich nicht zu beurteilen. Bei mir bzw. meinem AG wird das jedenfalls so ausgelegt, damit eventuelle Boni nicht gemindert werden.

Da ich aber auch nur einmal im Jahr einen Bonus bei hohem Fixum erhalte, stellt sich die Situation natürlich auch ein wenig anders dar. Einen Versuch mit dem Arbeitgeber, neben dem Gespräch mit der Behörde, einen Weg zu finden ist aber sicher auch eine mögliche Option.
Autor: Paul Kater
« am: 19. Juni 2014, 10:26:13 »

@ Tommie: Vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Steuererklärung ist abgegeben. Werde mich morgen mal mit der örtlichen Unterhaltssicherungsbehörde in Verbindung setzen.

@ F_K: Freie Wirtschaft funktioniert nicht immer mit bloßem Grundgehalt. Anreize werden durch hohe Bonusleistungen gesetzt. Da ich gut verdiene, weil ich hohe Boni erhalte (weil ich gut arbeite  ;)), ist der Hinweis, ich hätte ein hohes Grundgehalt vereinbaren sollen, nicht wirklich hilfreich...
Autor: Tommie
« am: 18. Juni 2014, 21:23:26 »

@ Paul Kater:

Mein Rat an Sie lautet, dass Sie den Kontakt zum Sachbearbeiter Ihrer Unterhaltssicherungsbehörde suchen sollten! Schildern Sie ihm Ihre Situation und fragen Ihn, ob Sie ihm Ihr Einkommen aus den  Einkommensteuerbescheiden der letzten Jahre nachweisen können! Sollten Sie natürlich die EStErkl für 2013 noch nicht gemacht haben, dann haben Sie wahrscheinlich gelitten ;) ! Denn dann können Sie für das vergangene Jahr auf jeden Fall kein von den Grundgehaltszahlungen wesentlich erhöhtes Einkommen belegen!
Autor: F_K
« am: 18. Juni 2014, 20:41:16 »

.... Gleiches Problem wie bei allen Lohn Ersatzleistungen - deshalb ist als Arbeitnehmer ja ein anständiges Grundgehalt zu vereinbaren.
© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de