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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

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 am: Heute um 15:17:16 
Begonnen von 4815162342 - Letzter Beitrag von Nachtmensch
Gegen Ende des Studiums wird mit dem Einplaner geschaut, ob die beiden Wünsche kompatibel sind. Es hängt halt davon ab, welche Dienstposten dringend besetzt werden müssen. Ich würde mal vermuten, dass man grundsätzlich den Ort bekommt, den man gerne hätte, natürlich nur, wenn es der dienstliche Bedarf zulässt.
Letztendlich ist man Bundesbeamter und man kann bundesweit eingesetzt werden. Ohne Zahlen zu kennen, wird es in Berlin mit Sicherheit viele Dienstposten geben, so dass ein Bedarf eigentlich immer vorhanden sein sollte.

Jedoch solltest du dich hinterfragen, ob Bundesbeamter das richtige ist, wenn man örtlich nicht wirklich flexibel ist. Wie gesagt, es kann gut gehen, aber auch nicht.

 2 
 am: Heute um 14:25:39 
Begonnen von 4815162342 - Letzter Beitrag von 4815162342
Hallo!

Hat hier jemand eins der beiden dualen Studiengänge absolviert oder befindet sich gerade dabei?
  • Public Administration (LL. B)
  • Rechtswissenschaft für die öffentliche Verwaltung (LL. B)

Ich ziehe in Betracht, mich dafür zu bewerben, finde jedoch nicht so viel Informationen zum Standort nach dem Studium auf der BW-Seite.

  • Bewirbt man sich nach dem Studium selbst auf Stellen, ähnlich wie beim Verwaltungsstudium des Bundes, oder
  • Wird man nach dem Studium einer Liegenschaft zugeteilt?

Falls letzteres, Wie wahrscheinlich ist es, dass ich nach dem Studium in Berlin eingesetzt werde (wohne in Berlin)? Für mich kommt aufgrund von privaten Gründen für die Verwendung nach dem Studium nichts als Berlin in Frage.

Ich freue mich auf eure Antworten!

P.S.: Wieso wird man bei dem ersten Studiengang direkt als Beamter (auf Probe) eingestellt und bei dem zweiten nur mit "Chance" auf Verbamtung?[/size][/font][/size]

 3 
 am: Heute um 12:55:50 
Begonnen von Daniel2007 - Letzter Beitrag von thelastofus
Zitat
el usw. müsste die BW vielleicht auch etwas schneller werden.

Die Bw hat Interesse an geeignten Bewerbern die auch die ganze Dienstzeit bleiben. Das alles kann man kaum zivil vergleichen. Wenn die Hauptintention eine Ausbildung, war ist zivil eh erst mal der bessere Weg.

 4 
 am: Heute um 11:54:48 
Begonnen von S8E - Letzter Beitrag von S8E
Vielen Dank für euere Beiträge

 5 
 am: Heute um 11:22:48 
Begonnen von Daniel2007 - Letzter Beitrag von F_K
Anmerkung:

"Rechtzeitig" ist auch eine Aufgabe des Bewerbers - kann man auch als Teil des (Test-) Verfahrens sehen.

 6 
 am: Heute um 11:07:46 
Begonnen von LwPersFw - Letzter Beitrag von LwPersFw
Für interessierte Soldaten/innen - aus allen TSK - hat das BAPersBw in den GAIP eine eigene KennNr zum Bewerbungsverfahren eingerichtet.

GAIP 35-13-00 Personalauswahl und Versetzung auf Dienstposten PzBrig 45 in Litauen (LTU)


Die GAIP kann durch Jeden im IntranetBw eingesehen werden.

In der KennNr werden in den Bezügen und Anlagen Informationen bereitgestellt.

Und es findet sich ein einheitliches Antragsformular.

Inhaltsverzeichnis

1. Allgemeines
2. Zuständigkeiten
3. Verwendungsdauer im Ausland
4. Rückversetzung auf Dienstposten im Inland
4.1. Planung der Anschlussverwendung
4.2. Rahmenbedingungen und Faktoren zur Anschlussverwendung
5. Bedarfsdeckung
6. Wiederverwendung
7. Verwendungen bis zum Eintritt der besonderen Altersgrenze
8. Bewerbungen
9. Informationen im Zusammenhang mit einer Auslandsverwendung
9.1. Erste Hinweise
9.2. Umzug/UKV
9.3. Schulwesen
9.4. Sozialdienst
9.5. Besoldung


Einige interessante Punkte:

"Die Verwendungsdauer im Ausland ist grundsätzlich befristet und beträgt in der Regel drei Jahre."

"Die Mindestverwendungsdauer in der PzBrig 45 beträgt zwei Jahre und wird bis zu einer Dauer von sechs Jahren flexibel gehandhabt.
Die Flexibilität kann und muss besonders dort zur Anwendung kommen, wo die durchgehende personelle Einsatzbereitschaft („Kriegstüchtigkeit“)
in den verschiedenen Ebenen (Trupp, Gruppe, Zug, Kompanie, Bataillon) sicherzustellen ist."

"Für die Planung der Anschlussverwendung im Inland (Rückversetzung), die der/dem betroffenen Sdt in einem Vermerk über ein Personalentwicklungsgespräch (PEG)
schriftlich zugesichert wird, ist der jeweils zuständige PersFhr in enger Abstimmung mit der/dem Sdt unter Einbeziehung der jeweiligen truppendienstlichen Vorgesetzten zuständig."
Beachte dazu aber den Punkt "4.2. Rahmenbedingungen und Faktoren zur Anschlussverwendung" !!


Bewerben kann sich Jeder ! ... also nicht nur Soldaten/innen des Heeres. Wobei natürlich Heeressoldaten der Vorrang eingeräumt wird.




Und ... wie ich es ja schon einmal vermutet hatte:

"Die Besetzung der DP bei PzBrig 45 erfolgt durch das BAPersBw Abt III und IV vorrangig gem. dem „Freiwilligkeitsprinzip“.

Reicht dieses Potenzial nicht aus, wird geeignetes Personal „proaktiv“ durch BAPersBw identifiziert und angesprochen.
Das „Freiwilligkeitsprinzip“ endet dann, wenn die „Kriegstüchtigkeit“ der PzBrig 45 oder einzelner Organisationselemente gefährdet ist.
"

Auf Deutsch : Finden sich nicht genügend Freiwillige um die Brigade "kriegstüchtig" zeitgerecht aufzustellen - kann es auch Versetzungen gegen den Willen des/der Soldaten/in geben.



 7 
 am: Heute um 08:49:31 
Begonnen von Daniel2007 - Letzter Beitrag von Daniel2007
Vielleicht probiere ich es in drei Jahren nochmal nach meiner Ausbildung. Ja 1 Jahr vorher ist besser. Aber immer hört man das so großer Bedarf an Soldaten ist und mit Zeitenwende, Fachkräftemangel usw. müsste die BW vielleicht auch etwas schneller werden.

 8 
 am: Heute um 06:50:40 
Begonnen von West87 - Letzter Beitrag von F_K
Nochmal: "Kosmetik" ist (bei fehlenden sonstigen Einschränkungen dadurch) eben NIE ein Thema UTV / Beihilfe, siehe entsprechende Urteile.

 9 
 am: Heute um 06:17:43 
Begonnen von West87 - Letzter Beitrag von MaikG
Wenn es jetzt aber nicht fiktiv sein sollte und du sagen würdest:

„Ich habe Segelohren, fühle mich damit nicht wohl und möchte die privat anlegen lassen.
Meine DV hat dafür Verständnis, mich aber vorher zum Truppenarzt geschickt, der mir
Vorgeschlagen hat, dass aufgrund der psychischen Auswirkungen über die Bundeswehr machen zu lassen. Was soll ich tun?

Dann wär da nen Schuh draus geworden.

Allerdings hätte ich dich dann gefragt, warum du diese Fragen nicht dem Arzt, mit dem du ja schon ein vertrauliches Gespräch hattest, nicht selbst gestellt hast.

 10 
 am: Heute um 06:11:29 
Begonnen von West87 - Letzter Beitrag von MaikG
Da das ja alles nur fiktiv ist 😅, sollten wir wohl davon ausgehen, dass der Truppenarzt seine Arbeit korrekt macht und einen medizinischen Handlungsbedarf erkannt hat. Damit ist die Maßnahme wohl sinnvoll und durch die Pflicht zur Gesunderhaltung geboten. Also ist in solch einem fiktiven Fall ist die Entscheidungsfreihet zu Frage 3 recht eingeschränkt, zu Frage 1 der Psychologe wird sich, äh diesen fiktiven Kammeraden untersuchen und wie jeder andere Truppenarzt auch Gesundheitszifferb die er haben sollte aufnehmen, was zu den entsprechenden Konsequenzen führen kann.

Aber ist ja alles nur fiktiv..

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