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Die hat mir so nette Abzüge wie Mahlzeitengestellung mit eingebaut. Bin SaZ, da ist nichts mit Mahlzeitengestellung, muss die Kosten ja selbst tragen.
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Nur so nebenbei, weil es nichts mit der Frage an sich zu tun hat...
Das ist völlig richtig was dort gemacht worden ist, denn wenn die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden kann, muss trotzdem diese gekürzt werden, sobald Verpflegung bereitgestellt worden ist. Die für den Soldaten entstandenen Kosten für die Verpflegung können wieder gegen die Kürzung gegengerechnet werden, aber das Vorgehen der "netten Dame" war richtig.