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Zusammenfassung

Autor: christoph1972
« am: 20. Mai 2021, 21:52:58 »

Hallo.Vielleicht liest es ja noch jemand.

Kann mir jemand sagen was bei der ärztlichen Untersuchung so dran kommt? Ist der BMI oder Whtr ausschlaggebend?

Vielen lieben Dank schon mal.

Die Feststellung der Auslandsverwendungsfähigkeit für Beamte/Angestellte im Auslandseinsatz im Soldatenstatus orientiert sich an derselben Vorschrift wie für aktive Soldaten. Kann man aber ganz wunderbar im Bw-Wiki nachlesen mit weiteren Hinweisen.
Autor: KlausP
« am: 20. Mai 2021, 21:02:07 »

Worum geht es Ihnen denn jetzt eigentlich? Militärische oder zivile Laufbahn?
Autor: Susa
« am: 20. Mai 2021, 21:00:25 »

Hallo.Vielleicht liest es ja noch jemand.

Kann mir jemand sagen was bei der ärztlichen Untersuchung so dran kommt? Ist der BMI oder Whtr ausschlaggebend?

Vielen lieben Dank schon mal.

Autor: Guardian91
« am: 15. Februar 2019, 14:25:42 »

Danke für die Hinweise.
Autor: F_K
« am: 15. Februar 2019, 14:17:57 »

Die Auslandsverwendungsfähigkeit umfasst z. b. noch Impfungen, sowie bei Tropen auch ein Belastungs-EKG.

Da Reservisten nur dann in einem Einsatz gehen, wenn sich kein aktiver Soldat findet (und der Zivilangestellte kann ja "nichts" militärisches), geht ein Zivilangestellter nur und ausschließlich in seiner zivilen Tätigkeit (oder eine sehr verwandte Tätigkeit) in den Einsatz.

Also z. B. der zivile Rechnungsführer als militärischer Rechnungsführer, der zivile Volljurist als militärischer Rechtsberater usw.

Die "weitere" Ausbildung ist z. B. ELUSA, ELSA oder ähnliches - mehr kommt da nicht (weil, dann wäre man ja nicht geeignet).
Autor: Guardian91
« am: 15. Februar 2019, 14:01:12 »

Besten Dank für die bisherigen Infos.

Kann ich mir die Untersuchung zur Auslandsverwendung genauso wie die normale Lieferung in ACFüKrBW vorstellen oder wird hier noch eine 90/5er oder Belastungs-EKG durchgeführt?


Die Weitere Ausbildung ist also Dienstposten spezifisch und hält sich nicht unbedingt an die eigenen zivile Tätigkeit, sprich z.B. wenn man sich freiwillig meldet?
Autor: ZivPers
« am: 15. Februar 2019, 13:56:58 »

und nein, einer Beorderung bedarf es nicht.
Autor: ZivPers
« am: 15. Februar 2019, 13:56:05 »



Zitat
Wie wird ein Dienstgrad endgültig verliehen? Kann man sich also beordern lassen wie bei den "normalen" Reservisten?

Zitat
Dafür braucht man meines Wissens nach keine Beorderung. Der Dienstgrad kann auf Antrag endgültig verliehen werden, wenn die Voraussetzungen (Tage im Dienstgrad) vorliegen. Vermutlich reicht ein formloser Antrag.

Zusätzliche Voraussetzung ist wie gesagt zumindest ein Beurteilungsbeitrag. Eines Antrags bedarf es nicht, die Beurteilung wird an BAPers geschickt, von da aus bei Vorliegen der Voraussetzungen der Dienstgrad verliehen.



Autor: F_K
« am: 15. Februar 2019, 13:47:35 »

Die Auslands- oder Tropendienstverwendungsfähigkeit wird durch den Truppenarzt festgestellt - nicht durch ein KC, diese "mustert" nur die "allgemeine" Tauglichkeit.

Die Ausbildung hängt von der Verwendung und dem Einsatz ab.

Durch Urkunde - erst bei entgültigem Dienstgrad ist eine Beorderung möglich.
Autor: justice005
« am: 15. Februar 2019, 13:46:09 »

Zitat
Wie wird denn eine Auslandsverwendbarkeit festgestellt?

Ich verstehe die Frage nicht. Die Auslandsverwendungsfähigkeit wird im Rahmen einer Tauglichkeitsüberprüfung (Musterung) durch das Karrierecenter festgestellt.

Zitat
Wie wird ein Dienstgrad endgültig verliehen? Kann man sich also beordern lassen wie bei den "normalen" Reservisten?

Dafür braucht man meines Wissens nach keine Beorderung. Der Dienstgrad kann auf Antrag endgültig verliehen werden, wenn die Voraussetzungen (Tage im Dienstgrad) vorliegen. Vermutlich reicht ein formloser Antrag.

Zitat
Wonach richtet sich die weitere Aubsildung nach der ASA?

Die ASA 1 ist nur für ungediente Zivilisten. Wer also irgendwann man Wehrdienst geleistet hat (z.B. als Wehrpflichtiger) braucht die ASA 1 nicht, sondern nur die ASA 2. Dort wird im Grunde eine abgespeckte Wiederholung bzw. Vertiefung einer allgemeinen Grundausbildung nachgeholt.


Autor: Guardian91
« am: 15. Februar 2019, 13:30:16 »

Danke für die ersten Infos.

Wie wird denn eine Auslandsverwendbarkeit festgestellt?

Wie wird ein Dienstgrad endgültig verliehen? Kann man sich also beordern lassen wie bei den "normalen" Reservisten?

Wonach richtet sich die weitere Aubsildung nach der ASA?
Autor: ZivPers
« am: 15. Februar 2019, 13:21:07 »

Also der Reihe nach... von zivilen Beamten und Angestellten wird die grundsätzliche Bereitschaft erwartet, an besonderen Auslandsverwendungen, meist im Soldatenstatus teilzunehmen. Ist eine solche vorgesehen, wird man mit diversen Lehrgängen darauf vorbereitet.
Der Teil, der einer GA am nächsten kommt ist die ASA 1+ASA 2. Bei dieser lernst du das nötige soldatische Grundhandwerk inkl. Formaldienst, schießen, San, etc, was in der ASA 2 vertieft wird. In der ASA 1 erfolgt eine Verleihung eines vorläufigen Dienstgrades, der deiner Besoldungsstufe bzw Gehaltsstufe in der zivilen Tätigkeit entspricht.
Der vorläufige Dienstgrad entfällt ersatzlos, wenn es zu der geplanten Auslandsverwendung nicht kommt (ich meine nach 3 Jahren).
Auch in der Auslandsverwendung ist der Dienstgrad vorläufig. Nach 24 Tagen geleisteten Dienstes und entsprechender Beurteilung durch deinen vorgesetzten KANN der Dienstgrad dauerhaft nach Prüfung durch das BAPersBw VI verliehen werden.
Das mit dem Hptm ist Blödsinn, wir hatten bei uns sogar einen Oberst mit vorl. Dienstgrad in der ASA 2.
Autor: Guardian91
« am: 15. Februar 2019, 11:33:14 »

Hallo Zusammen,

In Absprache folgende Fragestellungen für euch.

Ich habe mich hier schon etwas durch das Forum gesucht aber bin leider noch nicht so richtig fündig geworden. Soweit mir bekannt ist und das zeigt der ein oder andere Post hier im Forum ja auch, werden zivile Beamte der Bundeswehr auch militärisch ausgebildet. Hier wird meist von den üblichen 2 Modulen gesprochen. 

Leider ist mir nicht bekannt woran z.B. die Auslandsverwendbarkeit gemessen wird. Wie man hier von einem zeitweise verliehenen Dienstgrad zu einem endgültigen kommt und der gleichen. Auch wird ja davon gesprochen, dass man einen vergleichbaren Dienstgrad erhält, m.E. würde das aber gegen die Verordnungen sprechen für Quereinsteiger, dass man z.B. als Reservist maximal Hauptmann d.R. wird, da gür alles weitere Wartezeiten einzuhalten sind.
Weiterhin stellt sich die Frage wie genau eine weitere Ausbildung aussieht gerade wenn man vielleicht ins Ausland will.

Ich würde mich freuen, wenn ihr ein paar Tipps habt oder ein paar Quellen zum nachschlagen nennt.

Besten Dank
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