Autor: neuer-ITler
« am: 07. Dezember 2018, 10:29:21 »Ja das kommt hin mit Familienzuschlag und "Trennungsgeld ".
Aber mal ehrlich, gier ist keine schöne Eigenschaft.
Aber mal ehrlich, gier ist keine schöne Eigenschaft.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
wenn er "nur" A14 wäre und ohne Kinder, aber verheiratet, hätte er bei Erfahrungsstufe 6 uund Steuerklasse III schon fast € 4.600,-- netto! Als A15-er hätte er sogar flotte € 5.000,-- netto!
Ich frage mich eher wie viel Mühe in den Artikel gesteckt wurde, um auf eine Summe von 3.000 € zu kommen....
Jedenfalls ist gewerbsmäßiger Betrug in 53 Fällen schon eine erhebliche "Hausnummer" - und wenn das Urteil rechtskräftig wird, verliert er seinen Status ohne Pensionsansprüche.
Und das wäre auch gut so.
Jedenfalls ist gewerbsmäßiger Betrug in 53 Fällen schon eine erhebliche "Hausnummer" - und wenn das Urteil rechtskräftig wird, verliert er seinen Status ohne Pensionsansprüche.