Autor: FwLwSichTrDR
« am: 15. Februar 2020, 01:46:15 »... Nutzer mit "ziviler" Mailadresse erhalten ihren Zugang erst im Laufe des Tages über den Nutzerverwalter der Dienststelle. So etwas kann man beschleunigen, indem man die Accountfreischaltung schon per Begrüßungsschreiben anstrebt.
Eine Freischaltung eines Gastzuganges mittels eines Begrüßungsschreiben ist etwas schwer, da dazu der Gang zu einem Nutzerverwalter, im Sinne des Systems "Sponsoren" genannt, notwendig ist, bei dem das Ausweisdokument, welches man eim Antrag verwendet hat vorzulegen ist. Das ist ähnlich zum Vorgang beim Antrag auf einen eDTA oder einer V-PKI-Karte.
Danke für das Feedback