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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

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 1 
 am: Heute um 17:43:32 
Begonnen von Moldg94 - Letzter Beitrag von F_K
Da scheint es unterschiedliche Sichtweisen zu geben.

Wenn man sich für OA bewirbt, aber "nicht mal" eine Mannschaftereignung bekommt, ist dies als deutlicher Fingerzeig zu Werten.

Ich rate Plan B / C an (... und damit ist Aufgabe des Plans A (BW) gemeint).

Viel Erfolg.

 2 
 am: Heute um 17:35:46 
Begonnen von Moldg94 - Letzter Beitrag von Moldg94
Nunja, es scheint, als ob Du im KC keine Eignung erhalten hast (auch für FWDL nicht), so dass eine erneute Testung im KC notwendig wäre.

Da werden wohl nur geringe Chancen gesehen - ich würde Plan B / C verfolgen, viel Erfolg.

Das ist ja der Punkt. Ich habe lediglich für SaZ Laufbahnen keine Eignung bekommen. Das steht zum einem auf meinem Ablehnungsschreiben für die Feldwebellaufbahn und so wurde es mir dann auf Nachfrage per Telefonat auch kommuniziert. Zudem stand das wohl auch so im System drinnen, laut Berater.

 3 
 am: Heute um 17:27:31 
Begonnen von Moldg94 - Letzter Beitrag von F_K
Nunja, es scheint, als ob Du im KC keine Eignung erhalten hast (auch für FWDL nicht), so dass eine erneute Testung im KC notwendig wäre.

Da werden wohl nur geringe Chancen gesehen - ich würde Plan B / C verfolgen, viel Erfolg.

 4 
 am: Heute um 17:10:35 
Begonnen von Moldg94 - Letzter Beitrag von Moldg94
Moin Zusammen.

Folgendes: Nachdem es letztes Jahr leider sowohl für die Offizierslaufbahn - Kein Bedarf für das was ich wollte - als auch für die Feldwebellaufbahn nicht gereicht hat - Im Zuge dessen T2 beim Arzt bekommen, Sporttest und CAT bestanden, allerdings ist es am Ende beim Psychologischen Gespräch gescheitert, weil ich angeblich "Nicht offen genug wäre" - hatte ich mich erkundigt, ob die 2 Jahre Sperre für SaZ auch für den FWD gilt. Daraufhin habe ich sowohl Schriftlich als auch telefonisch nachgefragt und auch das OK bekommen, dass ich mich für FWD bewerben kann. Dies habe ich dann auch getan. Ich hatte dann auch das Beratungsgespräch, dort meine Wünsche etc. kundgetan und daraufhin auch sämtliche Unterlagen für FWD23 abgegeben.

Nun hatte ich heute den Brief mit der Ablehnung enthalten. Es wurde lediglich die hohe Bewerberzahl und die geringe Prüfkapazität als Grund genannt.
Jetzt ist meine Frage, ob sich ein Widerspruch in diesem Fall überhaupt lohnen würde?.

Ich möchte halt unbedingt zur Bundeswehr und wollte gerne meine 2 Jahre Sperre für SaZ eben mit dem FWD überbrücken.
Oder soll ich mich einfach zu einem späteren Zeitpunkt bewerben? Auch wenn ich persönlich gerne diesen Sommer noch angefangen hätte.

Mit freundlichen Grüßen

Maik

 5 
 am: Heute um 10:36:23 
Begonnen von Wannabet - Letzter Beitrag von KlausP
Das wäre mal wieder ein schöner Betrag für den nächsten Wehrbeauftragtenbericht …

 6 
 am: Heute um 10:29:09 
Begonnen von Wannabet - Letzter Beitrag von Unproomn
Also bei meiner HSchKp wurde Ü2 nur für einen sehr konkreten Anlass durchgeführt. Wahrscheinlich weiß bei Dir die Stabstelle 1 nicht, was die Stabstelle 2 will und die hat irgendwann mal gehört, dass... und hat das daher zur Sicherheit mal angeordnet. Ich an Deiner Stelle wäre mir da mal nicht sicher, ob die wirklich noch mit den Infos arbeiten, die Du selbst mal gegeben hast oder ob sich das verselbstständigt hat.

Jedenfalls zeigt das "in a nutshell", woran die BW abgesehen von allen Budgetdiskussionen krankt. Es kann doch nicht sein, dass man eine gehörige Portion Masochismus an den Tag legen muss, um sich der Bürokratie auch noch andienen zu müssen. Man sollte auch keine Selbsthilfe in einem Forum brauchen, um solch einfache Angelegenheiten wie eine Bewerbung als Mannschafter im HSch bewerkstelligt zu bekommen.

 7 
 am: Heute um 09:35:40 
Begonnen von LoislF - Letzter Beitrag von nhe
Update:
Gut, dass ich mit dem Kombi gefahren bin.
Kofferraum war voll.
Bin komplett eingekleidet worden.
Interessante Details:
- Rucksack Snigel 110L
- 4 Feldblousen
- 4 Feldhosen
- 2 Sportanzüge neu
- Kampfschuh leicht Haix
- 2 Kampfschuh schwer Haix

Grüße

 8 
 am: Heute um 07:24:27 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von LwPersFw
Und ebenfalls zu beachten...

Zunächst wird Ihre Dienstzeit auf 2 Jahre festgesetzt sein.

Dies bedeutet, werden Sie

+ TG-Empfänger nach § 3 : Versteuerung des TG nach 3 Monaten
+ TG-Empfänger nach § 6 : keine Versteuerung, da Verwendungsdauer unter 48 Monate

Wenn Sie sich dann auf die geplanten 8 Jahre weiterverpflichten ... ist davon auszugehen das Ihre Verwendungsdauer auf der Personalverfügung auf das Dienstzeitende festgesetzt wird.

Da dies spätestens zum Ende der ersten 2 Jahre passiert ... kommen dann noch mindestens 6 Jahre.

Folge wäre dann auch bei § 6 : das TG wird versteuert, da die Verwendungsdauer am Standort 48 Monate überschreitet.


 9 
 am: Heute um 07:08:51 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von LwPersFw
Und beachten Sie den Hinweis von @200/3 bzgl. des Verbleibs am Standort - wenn Sie TG 6 - Empfänger sind.

Zitat

Genauso kann man bei 6 tageweise am Dienstort verbleiben, bekommt dann natürlich für die jeweiligen Tage keine Fahrtkosten erstattet und kommt selber für die Unterkunft vor Ort auf.
Mit Glück gibt es Kapazitäten/Stuben in der Kaserne die man dafür im Einzelfall und nach Absprache nutzen kann (und bezahlen muss), ansonsten halt Pension/Hotel/was auch immer als Selbstzahler.



Etwas Anderes würde hier nur gelten, wenn Sie aus dienstlichen Gründen am Standort verbleiben müssen.

Also nicht auf Grund eigener Entscheidung, sondern auf Grund dienstlicher Anordnung.

Nur in diesem Fall würde § 6 Absatz 3 gelten:

"Muß aus dienstlichen Gründen am Dienstort übernachtet werden , werden die dadurch entstandenen notwendigen Mehraufwendungen erstattet."



Wollen Sie aber aus rein privaten Gründen als TG 6-Empfänger am Dienstort übernachten ... müssen Sie auch selbst die Kosten tragen !

M.E. sollten Sie die Möglichkeit das ein dienstlicher Anlass, der Ihnen auch von den zuständigen Vorgesetzten schriftlich bestätigt wird, vorliegt --- nicht in Ihre Überlegungen einbeziehen.

Planen Sie damit, dass Sie - im Falle das Sie TG 6-Empänger werden - auch täglich Pendeln werden. D.h. jeden Tag 230 km... über viele Jahre ...


 10 
 am: 01. Mai 2024, 22:23:42 
Begonnen von Daniel2007 - Letzter Beitrag von F_K
... auch im Zivilen gibt es Stellen mit Auswahlverfahren und längeren Bewerbungszeiten - und natürlich sollte man wichtige Dinge mit Vorlauf planen - auch wegen Alternativen / Problemen.

Insoweit denke ich schon, dass die meisten Menschen Sicht rechtzeitig Gedanken machen- genauso wie die Schulen / Lernplan das vorsehen - dass gehört zur Schule / dem Leben dazu.

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