Das heißt, er ist zwar zum SaZ ernannt, hat aber dann eine Probezeit von sechs Monaten trotz daß er vorher schon in der Truppe war?
Nicht verwechseln mit dem Widerrufsrecht. Die Probezeit hat jeder, das Widerrufsrecht nicht, das kommt halt auf die Verpflichtungserklärung an.
Und wenn denen dann etwas nicht in den Kram passt, dann ist man draußen? Riecht ein bissl nach Nasenfaktor
Naja, ein Vorgesetzter entlässt nicht. Das ist immer die Personal bearbeitende Stelle. Und dort ist das auch kein einsamer PersFhr in seinem Kämmerchen, sondern auch immer ist das Rechtsreferat eingebunden.
Der Leistungsgrundsatz ist beherrschender Faktor für die Einstellung und jede Förderung der Soldaten. Der Leistungsgrundsatz findet sich in Art. 33 Abs. 2 GG und in § 3 SG wieder. Der Leistungsgrundsatz umfasst die Begriffe Eignung, Befähigung und Leistung. Nach diesen Kriterien ist nach dem Prinzip der Bestenauslese der am besten geeignete, befähigte und leistungsfähigste Bewerber auszuwählen.
Eignung ist die Gesamtheit der körperlichen, geistigen und charakterlichen Eigenschaften, die ein Bewerber oder Anwärter für eine eventuelle Förderung mitbringt. Sie besteht aus den anlage- und entwicklungsbedingten Persönlichkeitsmerkmalen, den psychischen und physischen Kräften und intellektuellen Voraussetzungen der Persönlichkeit.
Die Befähigung besteht aus der Gesamtheit derjenigen erlernbaren Merkmale der Person, die für die Bewältigung der amtsgeforderten Aufgaben vorausgesetzt wird. Die Befähigung bezieht sich auf die Vor- und Ausbildung, das Wissen und die Erfahrung des Bewerbers. Ausschlaggebend sind die Abschlüsse von Schulausbildung, Berufsausbildung oder Studium. Sie bestimmen nicht nur die Laufbahnzugehörigkeit, sondern auch die in Aussicht genommene Verwendung.
Die Leistung bemisst sich nach den in der Ausbildung erreichten Noten oder Wertungen. Bei der Einstellung sind hier die Noten oder Wertungen aus den Abschlusszeugnissen der Berufs- oder Schulausbildung oder des Studienabschlusses ausschlaggebend. Bei Beförderung, Laufbahnwechsel oder Ernennung zum Berufssoldaten sind es die Wertungen aus der dienstlichen Beurteilung, an denen die Leistung des Soldaten gemessen wird.
Bei der Frage der Eignung hat die Bundeswehr einen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Spielraum, welches Maß an Eignung und welche Einzelmerkmale sie von Bewerbern für die Einstellung und von Soldaten für die Förderung verlangt. Es dürfen allerdings keine sachfremden Kriterien zur Ablehnung führen.