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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

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 91 
 am: 13. Mai 2024, 08:49:01 
Begonnen von D_s - Letzter Beitrag von Nina P
Nein eben nicht! Was hier mit dem Kameraden von Seiten der Vorgesetzten abgezogen wird, ist mies. Er ist KzH. Und sein Chef will das er in die Kaserne kommt und obwohl er KZH ist soll er 7 Stunden hin und her fahren, und dann wird wohl noch über ihn gelästert das er ja gar nicht so krank ist wenn er Zugfahren kann!
Und das er jetzt mit dem BAPersBw Kontakt aufnehmen soll und das klären soll ist auch unterirdisch passt aber zu BW! Normaler Weise ist das nicht die Aufgabe von dem betroffenen Soldaten das zu klären sondern das fällt unter Fürsorgepflicht von Disziplinarvorgesetzten!

 92 
 am: 13. Mai 2024, 08:42:49 
Begonnen von D_s - Letzter Beitrag von Ralf
Wenn du wegen der Erkrankung nicht reisefähig bist, dann musst du da auch nicht aufschlagen! Du bist krankgeschrieben, ob du die Reise antreten kannst musst du für dich selbst wissen. Sonst muss einer von denen bei dir zuhause vorfahren und dir das eröffnen!
Nein, dass muss nicht "er selbst wissen", sondern der Truppenarzt stellt fest, ob jemand reisefähig ist.

 93 
 am: 13. Mai 2024, 08:41:09 
Begonnen von D_s - Letzter Beitrag von D_s
Zitat
Hab gerade mit meinem Chef Rs gehalten und dieser hat darauf mit dem PersFw gesprochen, inwiefern es wie möglich wäre die Empfangsbestätigung zu eröffnen... geht wohl leider nur persönlich vor Ort  ::)
Was ja völliger quatsch ist. Auch andere amtliche Dokumente kann man postalisch übersandt bekommen und den Empfang bestätigen und dieses zurücksenden. Diese Quelle, dass genau dieses Schreiben im Beisein des DV zu unterzeichnen ist, soll man dir mal zeigen.
Von einer elektronischen Kenntnisnahme per PKI mal ganz abgesehen. Selbst eine Beurteilung lässt sich heute bereits elektronisch eröffnen.

Danke!
Das wollte ich hören... habe gerade mit dem Sozialdienst gesprochen und dieser meinte, ich soll mich ans BAPersBw direkt wenden...
ich komm mir jetzt schon dumm vor... aber ich will einfach, dass es verstanden wird und nicht einfach "stumpf ist Trumpf" spielen

 94 
 am: 13. Mai 2024, 08:38:51 
Begonnen von D_s - Letzter Beitrag von Nina P
Wenn du wegen der Erkrankung nicht reisefähig bist, dann musst du da auch nicht aufschlagen! Du bist krankgeschrieben, ob du die Reise antreten kannst musst du für dich selbst wissen. Sonst muss einer von denen bei dir zuhause vorfahren und dir das eröffnen!

 95 
 am: 13. Mai 2024, 08:37:14 
Begonnen von D_s - Letzter Beitrag von Ralf
Zitat
Hab gerade mit meinem Chef Rs gehalten und dieser hat darauf mit dem PersFw gesprochen, inwiefern es wie möglich wäre die Empfangsbestätigung zu eröffnen... geht wohl leider nur persönlich vor Ort  ::)
Was ja völliger quatsch ist. Auch andere amtliche Dokumente kann man postalisch übersandt bekommen und den Empfang bestätigen und dieses zurücksenden. Diese Quelle, dass genau dieses Schreiben im Beisein des DV zu unterzeichnen ist, soll man dir mal zeigen.
Von einer elektronischen Kenntnisnahme per PKI mal ganz abgesehen. Selbst eine Beurteilung lässt sich heute bereits elektronisch eröffnen.

 96 
 am: 13. Mai 2024, 08:27:25 
Begonnen von D_s - Letzter Beitrag von D_s
Hast du denn darüber bereits mal mit deinem Chef gesprochen?

wollte die Eskalationsstufe dahingehend möglichst gering halten  :-\
Am Ende bin ich der Sonderfall, der "special treatment" benötigt

Was hat dies denn mit Eskalation zu tun.

Sie haben ein Problem dessen Lösung nicht in der Verantwortung des PersFw liegt, wenn diesem der Auftrag erteilt wurde Sie einzubestellen.

Diese Frage hat der Disziplinarvorgesetzte , bzw. in dessen Auftrag der Spieß zu entscheiden.

Also diesen Kontakt herstellen.
Sachverhalt sachlich beschreiben.
Und, wie genannt, z.B. um postalische Erledigung bitten.

Hab gerade mit meinem Chef Rs gehalten und dieser hat darauf mit dem PersFw gesprochen, inwiefern es wie möglich wäre die Empfangsbestätigung zu eröffnen... geht wohl leider nur persönlich vor Ort  ::)

 97 
 am: 13. Mai 2024, 08:00:22 
Begonnen von D_s - Letzter Beitrag von LwPersFw
Hast du denn darüber bereits mal mit deinem Chef gesprochen?

wollte die Eskalationsstufe dahingehend möglichst gering halten  :-\
Am Ende bin ich der Sonderfall, der "special treatment" benötigt

Was hat dies denn mit Eskalation zu tun.

Sie haben ein Problem dessen Lösung nicht in der Verantwortung des PersFw liegt, wenn diesem der Auftrag erteilt wurde Sie einzubestellen.

Diese Frage hat der Disziplinarvorgesetzte , bzw. in dessen Auftrag der Spieß zu entscheiden.

Also diesen Kontakt herstellen.
Sachverhalt sachlich beschreiben.
Und, wie genannt, z.B. um postalische Erledigung bitten.


 98 
 am: 13. Mai 2024, 07:54:01 
Begonnen von LwPersFw - Letzter Beitrag von LwPersFw
Kooperationsvereinbarung zwischen dem Berufsförderungsdienst und der Bundesagentur für Arbeit.

Erläutert in dieser Informationsschrift des BfD :

"KOOPERATION ZWISCHEN DER BUNDESWEHR UND DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT

Kooperationskonzept des Berufsförderungsdienstes (BFD) der Bundeswehr und der Bundesagentur für Arbeit (BA)"


https://www.bundeswehr.de/resource/blob/5721434/5437731dce7a22d453162e2902d5989a/broschuere-kooperation-zwischen-der-bundeswehr-und-der-bundesagentur-fuer-arbeit-data.pdf


Wie diese Vereinbarung z.B. genutzt werden kann:


"Außerdem soll, sofern die individuelle Kostenhöchstgrenze während des Anspruchszeitraums von Übergangsgebührnissen zur Finanzierung
einer angestrebten Qualifizierungsmaßnahme nicht ausreicht, regelmäßig eine Anschlussförderung durch die BA geprüft werden.

Mit der örtlich zuständigen AA ist diesbezüglich in jedem Einzelfall vor Antritt der Qualifizierungsmaßnahme, die durch den BFD gefördert wird,
Kontakt aufzunehmen und abzuklären, ob und unter welchen Voraussetzungen eine solche Anschlussförderung gewährt werden kann.

Beispiel für eine mögliche Anschlussförderung:

Ein SaZ 4 beantragt eine zwölfmonatige Qualifizierungsmaßnahme, die seine Eingliederungschancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich verbessert,
und pro Monat 500 Euro kostet (insgesamt also 12 x 500 Euro = 6.000 Euro).

Da diese Maßnahme - innerhalb des Bezugszeitraums von Übergangsgebührnissen - den derzeitigen Kostenhöchstbetrag eines SaZ 4 um 1.000 Euro übersteigt,
wäre hier eine Anschlussförderung durch die BA zu prüfen."




Grundlagen zur Kooperation zu finden in der Regelung C1-1300/41-5000 "Zusammenarbeit BFD und Bundesagentur für Arbeit"




 99 
 am: 13. Mai 2024, 07:35:10 
Begonnen von D_s - Letzter Beitrag von D_s
Hast du denn darüber bereits mal mit deinem Chef gesprochen?

wollte die Eskalationsstufe dahingehend möglichst gering halten  :-\
Am Ende bin ich der Sonderfall, der "special treatment" benötigt

 100 
 am: 13. Mai 2024, 07:34:42 
Begonnen von D_s - Letzter Beitrag von MikeEchoGolf
Zitat
Ein Erhalt von Dokumenten gegen Empfangsbekenntnis geht per Definition nur persönlich.
Einschreiben mit Rückschein

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