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Autor: F_K
« am: 03. Dezember 2017, 16:54:01 »

Tipp:
Schule / Ausbildung beenden und mit guten Zeugnissen erneut bewerben - dann gibt es eine Grundlage, die Sperrfrist zu verkürzen.
Autor: KlausP
« am: 03. Dezember 2017, 16:13:04 »

Sie haben bei Ihrer Eignungsfeststellung keine Eignung für eine Laufbahn oder für den Dienst als Soldat allgemein bekommen. Dieses Ergebnis gilt für zwei Jahre.

Das Folgende jetzt nicht in den falschen Hals kriegen!!    Eine Verkürzung wäre nur dann möglich, wenn die Gründe für die Nichteignung nicht mehr bestehen. Die Beweislast dazu liegt beim Bewerber und auch dann ist es eine Einzelfallentscheidung des Leiters des Karrierecenters, eine erneute Testung vor Ablauf der Frist zuzulassen. Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf!
Autor: KillBurn93
« am: 03. Dezember 2017, 14:25:28 »

Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Einstellung also wieso sollten Sie Widerspruch einlegen können?
Und eine Verkürzung ist auch nicht vorgesehen also warten Sie die 2 Jahre oder lassen es komplett.
Autor: Fuad
« am: 03. Dezember 2017, 14:18:11 »

Hallo,

Vor kurzem bin ich in dem Psychologischen Test durchgefallen. Ich darf diesen erst in 2Jahren wiederholen. Ich wurde als nicht geeignet eingestuft. Ist eine Verkürzung der Wartezeit möglich oder Einspruch einzulegen beziehungsweise hat jemand Erfahrungen damit?
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