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Zusammenfassung

Autor: schlammtreiber
« am: 17. Dezember 2004, 10:26:21 »

Und eines kannst Du auf jeden Fall noch probieren:

Ruf bei Deinem KWEA an, verlange den zuständigen Sachbearbeiter und sprich mal ganz ruhig mit ihm/ihr über Deine Situation. Am besten Termin ausmachen und persönlich vorbeikommen. Bring folgende Message rüber: "Ich will mich nicht drücken und ich will auch keinen Terror machen hier. Es ist nur so, daß meine augenblickliche finanzielle Situation prekär ist - was kann man machen?"
Autor: KUM
« am: 17. Dezember 2004, 09:42:23 »

Wie der Schlammtreiber bereits richtig festgestellt hat, ist die Unterhaltssicherungsbehörde bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung der richtige Ansprechpartner. Hier kann man Unterstützung für den Lebensunterhalt für die Dauer des Grundwehrdienstes beantragen. Was einem zusteht, kann man im Unterhaltssicherungsgesetz (USG) nachlesen, einfach mal googeln. Den Antrag würde ich mir sofort abholen, ausfüllen und vor Antritt des GWD bereits abgeben. Sollte die Bearbeitung lange dauern, so kann man bei grundsätzlichem Anspruch eine Abschlagszahlung beantragen.
Autor: AIR-FORCE
« am: 17. Dezember 2004, 09:02:59 »

Hallo!Ich will dir ja keine angst machen,aber bekanntlich mahlen die mühlen beim bund langsam und da jetzt auch noch zig feiertage kommen seh ich schwarz das du noch wegkommst-wenn du verweigerst und es durchgeht bist du mit sicherheit schon zwei bis drei wochen dabei!!
Autor: schlammtreiber
« am: 17. Dezember 2004, 08:22:23 »

Bezüglich des E-Bescheid hat Horst wohl Recht, nur wird Dir eine Verweigerung nicht viel bringen, da Du dann Zivi machen musst und dort auch keine Million kriegst. Wenn sich die Einberufung jedoch etwas verzögern lässt, dann greifen die Regelungen zur Unterhaltsicherung (ich glaube da muß man sich an die Gemeinde/das Landratsamt wenden).

Bund dann bezahlen teilweise Miete etc etc... versuch mal die Suchfunktion!
Autor: Horst
« am: 16. Dezember 2004, 23:57:20 »

also normalerweise müsste der einberufungsbescheid dir mindestens 4 wochen vorher zugestellt werden.
ich denke du könntest erstmal widerspruch gegen den einberufungsbescheid einlegen (was zeitig geschehen sollte).
wenn die einberufung rückgängig gemacht wird, hast du noch genügend zeit eine verweigerung zu schreiben.
Autor: zulux20
« am: 16. Dezember 2004, 22:05:35 »

 Hallo Leute !!! Habe ein Riesen Problem !!!

Habe heute einen Einberufungsbescheid für den 03.01.2005 bekommen.

Aber ich habe folgendes Problem:

Und zwar habe ich gerade erst im November 04 eine Wohnung gemeinsam
mit meiner Freundin bezogen. Und die muss ich bezahlen, das sind 572,44 €.
Wie soll ich die denn jetzt bezahlen, wenn ich zum Bund gehe.

Habe im Oktober 04 eine Arbeitsstelle begonnen, wo ich 1300 € verdiene,
und somit ohne Probleme die Wohnung die bezahlen kann, und auch genug
zum Leben habe.

Aber

wovon soll ich denn dann finanziell leben ? Ich kann doch meine Wohnung
jetzt nicht aufgeben, das ist unmöglich ???

Und außerdem möchte ich gar nicht zur Bundeswehr, das hat persönliche
Gründe. Kann ich denn jetzt noch verweigern ??? Und was erwartet mich alles
so am ersten Tag. Muss ich direkt ne Woche da bleiben oder was ???

Helft mir bitte, ich habe echt Panik !!!!

BITTE GEBT VIELE ANTWORTEN !!! Habe Echt Schiss

Mfg

zulux20
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