Autor: LwPersFw
« am: 08. Dezember 2017, 16:28:49 »Hatten wir hier schon einmal...
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,61367.msg635206.html#msg635206
Geregelt ist das "von Amts wegen" in der A-1454/1 und ergänzenden Regelungen.
Rückforderungen (Dienstherr) und Nachforderungen (Soldat) sind grundsätzlich 3 Jahre möglich, in speziellen Fällen auch noch länger.
Wie z.B. eine Rückforderung durchzuführen ist... regeln ebenfalls Vorschriften.
So kann der Dienstherr z.B. unter bestimmten Voraussetzungen auf eine Rückzahlung ganz oder teilweise verzichten.
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,61367.msg635206.html#msg635206
Geregelt ist das "von Amts wegen" in der A-1454/1 und ergänzenden Regelungen.
Rückforderungen (Dienstherr) und Nachforderungen (Soldat) sind grundsätzlich 3 Jahre möglich, in speziellen Fällen auch noch länger.
Wie z.B. eine Rückforderung durchzuführen ist... regeln ebenfalls Vorschriften.
So kann der Dienstherr z.B. unter bestimmten Voraussetzungen auf eine Rückzahlung ganz oder teilweise verzichten.