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Autor: dunstig
« am: 23. April 2018, 10:29:17 »

Naja aus Erfahrung kann ich sagen, dass auch eine Schiffspassage NYC-HH mit der Queen Mary 2 viel von einer Kreuzfahrt hat, auch wenn man natürlich nicht jeden Morgen in einem anderen schönen Hafen aufwacht und eine Vielzahl an Ausflügen unternehmen kann oder auch das Unterhaltungsprogramm an der ein oder anderen Stelle etwas abgespeckt ist. ;)
Autor: DK
« am: 23. April 2018, 10:18:06 »

Was mich hier nervt ist auch der Begriff Kreuzfahrt. Der Kamerad hat eine Schiffspassage NYC-HH gekommen, das ist keineswegs eine Kreuzfahrt. So wird in der Öffentlichkeit das falsche Bild erzeugt es handele sich um eine gemütliche Ferienreise auf Kosten des Bundes. Viele Leute die z.B Flugangst haben wählen diese Art der Passage. Unsauber beschrieben vom Spiegel. Aber ist natürlich öffentlichkeitswirksamer.
Autor: RonSwanson
« am: 23. April 2018, 00:42:38 »

Da freue ich mich ja schon auf die abrechnung von meinem Umzug, hoffe ich muss nicht vor Gericht  ;D
Autor: alpha_de
« am: 23. April 2018, 00:29:36 »

Es geht ja nicht um Dienstreisen, da ist die Regelung klar und wird auch so angewendet...

Es geht um Umzugsreisen, da ist die Verordnung des AA auch klar... Eine Umzugsreise ist wie eine Dienstreise abzurechnen.

Leider brauchte es das OVG Münster, um dieses einfache Rechtsprinzip (Verordnung steht über Rechtsvorschrift) dem BAIUDBw und dem VG Köln klarzumachen.

Das BMVg war der Meinung, mittels einer internen Vorschrift eine sonstige Dienstreise zu definieren um damit von der Verordnung des AA abzuweichen.

Dem hat das OVG nun endlich einen Riegel vorgeschoben, nachdem das VG Köln diese Praxis in mehreren Urteilen gestützt hatte.
Autor: Jan96
« am: 22. April 2018, 23:37:20 »

Im Urteil wurde auch gesagt, dass jedem Soldaten, egal welcher Besoldungsgruppe angehörig, eine Business-Class Reise bei außereuropäischen Flügen mit einer Dauer von über vier Stunden zusteht.
Warum wird das vom Travel-Management nicht direkt so durchgeführt? Ich habe mich bisher bei Umzugsreisen die diese Bedingung erfüllen leider nur mit Economy abspeisen lassen. Weil ich es nicht besser wusste oder war das so in Ordnung?
Autor: Merowig
« am: 21. April 2018, 20:43:05 »

http://www.spiegel.de/karriere/usa-nach-deutschland-soldat-bekommt-kreuzfahrt-als-umzug-erstattet-a-1204044.html
Zitat
Urteil
Bundeswehrsoldat bekommt Kreuzfahrt als Umzug erstattet
Ein ehemaliger Militärattaché in den USA ist mit seiner Familie zurück nach Deutschland gezogen - mit einem Kreuzfahrtschiff. Ein Gericht hat nun entschieden, dass der Bund die Kosten dafür tragen muss.
(...)
"Durch die Schiffsreise hat der Kläger dem Steuerzahler noch Geld gespart", sagte eine Gerichtssprecherin. Die Kosten für Businessflüge hätten für die ganze Familie 5000 bis 6000 Euro gekostet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Richtig geurteilt meiner Meinung nach.
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