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Zusammenfassung

Autor: Maybach
« am: 14. März 2024, 10:38:54 »

Zumindest ist es ein Vorteil, sofern der BS angestrebt wird.
Autor: VeggieBurger
« am: 14. März 2024, 08:59:05 »

Gerade im Hinblick auf das neue Beurteilungssystem ist die Tatsache, dass Laufbahnwechsler nicht mehr durchbefördert werden wirklich nicht von Nachteil.
Autor: Erdmann
« am: 13. März 2024, 21:34:21 »

Die Regelung ist für ALLE Soldaten gültig.

Insoweit sind Aussagen zu "Bestandskundenbenachteiligung" in diesem Zusammenhang sachlich völlig unzutreffend.

Da stimme ich weitestgehend zu.

Wie aber bei vielen Änderungen, gibt es halt immer Leute die dann gerade - aus ihrem Empfinden - Nachteile haben, weil sie zeitlich gerade "mitten drin" sind. Der StUffz X ist 8 Jahre StUffz, entscheidet sich dann zum Laufbahnwechsel und wird aufgrund seiner Stehzeit als UoP binnen drei Jahren vom Fw zum HptFw "durchbefördert" - StUffz Y hat ähnliche Vordienstzeiten, entschließt sich wenige Monate nach StUffz X (während/nach Änderung der Regelung) zum gleichen Schritt und benötigt für Fw - HptFw dann fünf Jahre. Kann man sich drüber ärgern, fällt aber dann mMn in die Kategorie "isso".

Nach neuer Regelung hält man sich z.B. länger in der Vergleichsgruppe auf. Dort sehe ich bspw. auch Vorteile.

Es gibt immer Dinge wo man sich ärgert, dass die Anderen noch andere Regelungen hatten. Die letzten Wehrpflichtigen vor Aussetzung, Leute die nach dem Stichtag geheiratet haben und den Familienzuschlag Stufe 1 aber nicht mehr erhalten, was auch immer.

Autor: F_K
« am: 13. März 2024, 21:21:30 »

Die Regelung ist für ALLE Soldaten gültig.

Insoweit sind Aussagen zu "Bestandskundenbenachteiligung" in diesem Zusammenhang sachlich völlig unzutreffend.
Autor: McBulls
« am: 13. März 2024, 21:14:54 »

Danke für die Antwort. Das ist ja mal echt Beschi*** für die Kameraden die es betrifft. Gab es da möglicherweise schon Eingaben oder Ähnliches? Ist aber ja mal wieder typisch, dass die „Bestandskunden“ benachteiligt werden, wenn diese Regelung für Neueinsteiger gilt könnte ich dies mehr nachvollziehen.

Danke für die Quelle.  :)
Autor: Erdmann
« am: 13. März 2024, 21:07:30 »

"Altkunden", also Laufbahnwechsel mit einigen UoP-Jahren im Nacken schauen leider seit Umstellung der SLV und Regelung in die Röhre. Dieses "Durchbefördern" im Jahresrhythmus wurde vor zwei Jahren(?) abgeschafft.

Quelle:
A-1340/49, unter 2027.: "Für die Beförderung von Feldwebeln gelten nachfolgende Dienstzeitvoraussetzungen in Jahren"

Zu beachten sind dort die Fußnoten. Diese zeigen auf:

- für die Beförderung zum OFw mindestens zwei Jahre seit Ernennung zum Fw
- für die Beförderung zum HptFw mindestens drei Jahre seit Ernennung zum OFw
Autor: McBulls
« am: 13. März 2024, 20:23:30 »

Moin Kameraden :)

Ich bin seit Januar 2015 bei der Bundeswehr in der Laufbahn UoP, seit Beendigung meiner ZAW 2017 bin ich Obermaat/Stuffz. Ich habe mich 2023 mit einen Laufbahnwechsel in die FW Laufbahn weiterverpflichtet.
Nun meine Frage: Während meiner Dienstzeit als Obermaat/Stuffz hatte ich Kameraden die auch einen Laufbahnwechsel vollzogen haben und dann zum FW -> OF -> HF  jeweils nach einem Jahr befördert wurden. Mein PersFw hat mir damals gesagt, dass dies bei mir auch der Fall sein wird, da ich schon die Stehzeit durch meine Uffz/Stuffz Jahre gesammelt habe. Nun habe ich wiederum von anderen Kameraden gehört,dass diese Regelung abgeschafft wurde und man sozusagen bei „Null“anfängt. Kann mir jemand sagen was nun stimmt ? Wo ist die Vorschrift zu finden? Wenn ja, gilt das nur für Neueinsteiger oder auch für Altgediente?

MkG
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