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Zusammenfassung

Autor: ulli76
« am: 20. Juli 2018, 17:07:17 »

Mein Tipp: Lass es. Es ist offensichtlich, dass du nicht als Feldwebel geeignet bist.
Autor: LwPersFw
« am: 20. Juli 2018, 12:09:27 »


...da ich aber nicht die richtigen Antragsabläufe kenne bei einem Laufbahnwechsel ...     



Das Lesen werde ich Ihnen aber nicht abnehmen...  denn genau dies finden Sie dort...




...Setzen Sie sich im stillen Kämmerlein hin und schreiben Sie eine Beschwerde...



VORHER aber bitte

+ im IntranetBw > dort im WikiBw
+ das Handbuch Personalbearbeitung (mil) des BAPersBw Abt III u. IV aufrufen
+ und das Kapitel 27-01-00

genau lesen...  und herausfiltern, was im konkreten Fall ggf. falsch gelaufen ist, bzw. unterlassen wurde...


Zu finden u.a. über die Homepage BAPersBw

> dort Fachinformationen
> dort Personalführung Unteroffiziere und Mannschaften
> dort das untere Handbuch


Und noch als Hinweis:

Beachten Sie die Beschwerdefrist nach erhalt des ablehnenden Bescheides des BAPersBw !

Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe...
Autor: Altgedienter1
« am: 20. Juli 2018, 10:02:19 »

@Klaus P
Die Stellen wurden mir von der S1Abt Brig angeboten!!!

Warum nimmst Du nicht einfach eine der Angebotenen an?
Mit der Beschwerde hast Du keine Stelle und kannst somit nicht weitermachen.
Autor: dunstig
« am: 20. Juli 2018, 09:54:22 »

Deswegen schreib um Himmels Willen eine Beschwerde. Weiß nicht was du immer mit ner Eingabe willst.

Schreib eine Beschwerde, leg strukturiert nieder, wie es aus deiner Sicht abgelaufen ist und dass du dich deswegen ungerecht behandelt fühlst.

Dann wird ermittelt werden müssen, was genau wann und wie passiert ist und es wird dir aufgezeigt, gegen was evtl. verstoßen wurde.

Weiß nicht warum du das nicht einfach machst, wenn du dich doch scheinbar hintergangen und ungerecht behandelt fühlst. Stattdessen druckst du hier im Forum rum.
Autor: CataLeya
« am: 20. Juli 2018, 09:50:28 »

ich denke mir wurden die Stellen angeboten weil die genau wissen das was schief gelaufen ist und mich jetzt damit ruhig halten wollen.
da ich aber nicht die richtigen Antragsabläufe kenne bei einem Laufbahnwechsel weiß ich nicht genau wie ich die Eingabe ( Beschwerde ) verfassen soll.

Am Ende lief ja vielleicht alles richtig
z.B. weil es keine Eingangsbescheide bzw. Zwischenentscheide mehr gibt
      weil bei einer internen Nachbesetzung der "KpChef i.V." allein die Entscheidung fällt und BAPersBw deshalb keine zwei Bewerber in " Augenschein " nimmt.
     

Autor: KlausP
« am: 20. Juli 2018, 08:44:55 »

@Klaus P
Die Stellen wurden mir von der S1Abt Brig angeboten!!!

Die kann Ihnen anbieten was sie will, eine Garantie dafür, dass Sie auch auf eine dieser Stellen kommen (eine Eignung vorausgesetzt, denn selbst die haben Sie ja noch nicht) ist das noch lange nicht.
Autor: femalesoldier
« am: 20. Juli 2018, 08:42:31 »

@Klaus P
Die Stellen wurden mir von der S1Abt Brig angeboten!!!

Ausrufezeichen sind keine Rudeltiere und gestalten Ihre Beitraege um einiges anstrengender, als sie ohnehin bereits sind.
Autor: Cata-Leya
« am: 20. Juli 2018, 08:31:45 »

@Klaus P
Die Stellen wurden mir von der S1Abt Brig angeboten!!!
Autor: Cata-Leya
« am: 20. Juli 2018, 08:28:50 »

Wird noch mit Eingansbescheid und Zwischenbescheid gearbeitet?
Autor: Cata-Leya
« am: 20. Juli 2018, 08:25:08 »

@LePersFw

Kann man eine Ablehnung bekommen wenn nur eine Sofortbewerbung in SAP hinterlegt ist ?
Autor: LwPersFw
« am: 19. Juli 2018, 22:45:55 »

@LwPersFw: Das ist sicherlich interessant zu wissen, aber doch mit Sicherheit im Rahmen des Beschwerdeverfahrens sowieso Aufgabe des ermittelnden DV herauszufinden, was im vorliegenden Fall schief gelaufen ist und unterlassen wurde.

Hier sehe ich die TE jetzt nicht in der Pflicht, das herauszuarbeiten, da einzig und allein ihr Gefühl der ungerechten Behandlung, ausreichend ist.

Nichtsdestotrotz stimme ich dir zu, dass diese Informationen beim zielgerichteten Verfassen einer Beschwerde durchaus hilfreich sein kann.


Mir geht es dabei primär um "Selbstreflektion" und "Erkenntnis".

Ich habe es oft genug erlebt, dass Soldaten "meinten" das Verfahrensfehler begangen wurden... weil sie die vorgegebenen Abläufe und Zuständigkeiten nicht kannten...

Folge...Beschwerde wurde "aus dem Bauch heraus verfasst" ... und prompt als unbegründet zurückgewiesen...
Autor: FoxtrotUniform
« am: 19. Juli 2018, 21:43:52 »

Mir tut derjenige leid, der die Beschwerde bearbeiten muss... [emoji38]
Autor: ulli76
« am: 19. Juli 2018, 18:50:40 »

Und eine Eignungsfeststellung gab es anscheinend auch nicht. Alles ziemlich verwirrend.
Ich hab aber irgendwie Zweifel, dass man zum Feldwebel geeignet ist, wenn man es auch nach mehrfachen Versuchen nicht schafft, einen Sachverhalt halbwegs verständlich und zusammenhängend darzustellen.
Autor: Altgedienter1
« am: 19. Juli 2018, 18:26:08 »

Das wurde bislang leider noch nicht genannt.
BAPersBw erstellt doch nicht einfach einen Bescheid ins Blaue, wenn dort kein Antrag vorliegt. Köln wird doch nicht selbständig tätig. Es sei denn, die Dienstzeit des aktuellen Inhabers läuft auf dem DP aus, BAPers hat bereits einen geeigneten Bewerber und besetzt mit dem den DP nach. Aber woher sollten die Kameraden denn von der Petentin wissen, ohne dass ein Antrag vorliegen würde?
Autor: KlausP
« am: 19. Juli 2018, 18:18:19 »

Ich weiß noch nicht mal, von welcher Stelle ihr überhaupt Stellen angeboten worden. Vom BAPers, welches ihren Antrag angeblich gar nicht bekommen haben soll? Von der Einheit? Wieso das? Weil man weiß dass jemand einen Bock geschossen hat und das jetzt unter der Decke halten will?
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