Um es an einem Beispiel zu verdeutlichen:
Für Soldaten, die mit höherem Dienstgrad eingestellt werden können, wird zukünftig individuell geprüft, ob u.a.
- Ausbildungszeiten
- Vordienstzeiten
- hauptberufliche Tätigkeiten
bei der Einstellung angerechnet werden können.
Diese
individuelle Prüfung hat zur Folge, dass Fragen nach der Erfahrungsstufe nicht mehr pauschal beantwortet werden können!
Denn es gibt Zeiten die "
soll" die zust. Stelle anerkennen und Zeiten die "
kann" die zust. Stelle anerkennen.
Beispiel, wie es bei Einstellung mit höherem Dienstgrad sein
kann:
Einstellung eines Bewerbers im Sanitätsdienst als Rettungsassistent im Dienstgrad Hauptfeldwebel
Der Bewerber hat zum Zeitpunkt der Einstellung
+ eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Rettungsassistenten (Abschluss nach zwei Jahren) und
+ war im Anschluss in diesem Beruf 13 Jahre tätig.
Folgende Zeiten können als Erfahrungszeiten anerkannt werden:
+ Die berufliche Ausbildungszeit von zwei Jahren,
auch wenn die regelmäßige berufliche Ausbildungszeit drei Jahre umfasst
+ Die Berufstätigkeit von 13 Jahren, da es sich um eine
förderliche hauptberufliche Tätigkeit handelt
Der Bewerber ist bei Einstellung der Erfahrungsstufe 5 zuzuordnen.
Für den Stufenaufstieg in die Stufe 6 sind bereits drei Jahre zu berücksichtigen.
Und
+ Gerechnet wird ab Beginn aktuelles Dienstverhältnisses
+ Sie werden zuerst in Stufe 1 eingestuft
+ Nach Vorliegen des Stufen-Festsetzungsbescheides des BAPersBw...
+...erfolgt die Festlegung der darin bestimmten Stufe im System
+ Ist diese dann größer 1 ... erfolgt auch eine Nachzahlung ab Dienstantritt
Also ... warten Sie den Bescheid ab ...
Berechnen können Sie das Ganze ... zunächst für Stufe 1 ... 2 ... hier:
http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-2017