Glückwunsch an die, die genommen wurden.
1:6 ... eine bessere Quote als mit § 26(2)!
Weil sich hier ein paar "
§ 26(4)" tummeln und ich gerade die
Begründung wieder gefunden habe, warum die Module nur als
DVag (und nicht als RD) durchgeführt werden können ... möchte ich euch diese nicht vorenthalten
(= Klugscheiss-Modus-ON):
So, ich reiche dann hier nochmal die offizielle Begründung nach, wieso die Module in DVag zu absolvieren sind:
Die in §26 Absatz 5 Satz 1 SLV genannten Voraussetzungen (z.B. bestandene Offiziersprüfung) sind Einstellungsvoraussetzungen, die zum Zeitpunkt der Einstellung erfüllt sein müssen. Zum Erwerb von Einstellungsvoraussetzungen dürfen öffentlich-rechtliche Dienst- und Treueverhältnisse (z.B. Wehrdienstverhältnisse) grundsätzlich nicht begründet werden.
Im Soldatenrecht existiert als Sonderheit die dienstliche Veranstaltung nach §81 des Soldatengesetzes (DVag). Deren gesetzliche Zweckbestimmung ist eigens wegen den Besonderheiten bei bestimmten Personengruppen offen formuliert ("insbesondere"). Falls Bewerberinnen und Bewerber für eine Einstellung nach §43 Absatz 3 Satz 1 i.V.m. §26 Absatz 4 oder 5 SLV überhaupt bestimmte (Offizier-)Ausbildungszeiten in einem Wehrdienstverhältnis absolvieren müssen, bietet sich dafür nur die Zuziehung zu einer dienstlichen Veranstaltung nach §81 SG an.
Andere Wehrdienstarten (z.B. Übung nach §61 SG) haben eine gesetzliche Zweckbestimmung, die den Erwerb von Einstellungsvoraussetzungen für eine spätere Einstellung nicht umfasst. Sie scheiden damit als Wehrdienstart zum Erwerb der Einstellungsvoraussetzungen aus.
Das ist dann auch die Erklärung, warum die ROLs im bisherig erreichten Dienstgrad durchgeführt werden.
Die Einstellung als OLt erfolgt erst nach dem Abschluss aller Voraussetzungen.
Also, mir hat es zum Verständnis der verschiedenen Prozedere (ROA a.d.W und RO-SE) beigetragen.Gibts eigentlich eine prägnante Abkürzung für diese "Ausbildung zum RO"?