Autor: KlausP
« am: 13. April 2011, 13:49:03 »Hab nicht mal ne lehrgangsnummer
Die benötigt man auch nicht. Ich schrieb ja was von "allgemeinen Bestimmungen", die also für alle Lehrgänge zutreffen. Aber Sie haben doch sicher 'ne Kommandierung? Da sollte sie eigentlich draufstehen, wenn es denn ein "offizieller" Lehrgang ist. Wenn dem nicht so ist, dann muss der KpTrpFhr oder der Spieß eben bei der ausbildenden Einheit anrufen (lassen) und sich erkundigen.
EDIT:
Hab gerade in einem anderen Thread gelesen, dass es sich um eine Ausbildungs am Arbeitsplatz handelt. Da nehmen Sie ganz normal am Tadesdienst der Einheit teil, zu der Sie kommandiert wurden.