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Zusammenfassung

Autor: 545K14
« am: 31. Mai 2020, 18:30:22 »

Vielen Dank an alle!
Ich dachte mir ja schon, dass das nichts wird wie er sich das vorstellt.
Jetzt weiß ich wenigstens warum. Er erhält nach ZDv 46/1 Anlage 3.1/15 die Gradation VI und ist damit nicht wehrdienstfähig.
Dankeschön!
Autor: KlausP
« am: 31. Mai 2020, 09:31:27 »

Zitat
... Der Anamnesebogen wird ja bereits vorher zugesendet ...

Ja, momentan wegen der Corona-Einschränkungen. Aber ob das in zwei Jahren, wenn er sich bewerben will, auch noch so ist, weiß ja niemand.
Autor: BSG1966
« am: 31. Mai 2020, 09:22:16 »

Wichtig ist, dass er von alledem nichts bei der Musterung verschweigt. Weil Einstellungsbetrug.
Autor: Andi8111
« am: 30. Mai 2020, 14:24:20 »

Zitat
... Er sieht in seiner aktuellen Situation keine Probleme bei der Musterung O-Ton "Gespräch bei der Musterung mit dem Bundeswehrpsychiater und gut ist" ...

Direkt bei der Musterung wird es wohl kein solches Gespräch geben. Der Musterungsarzt kann ihn zur Begutachtung an ein Bundeswehrkrankenhaus überweisen, um seine Dienstfähigkeit abschließend feststellen zu können.

Nach geltenden Durchführungsbestimmungen der äDste der Annahmestellen wird keine Einladung erfolgen. Der Anamnesebogen wird ja bereits vorher zugesendet, anhand diesem erfolgt die Begutachtung nach Aktenlage und die Vergabe der GZ 13V (u.a.) damit ist eine Einladung zur Testung vom Tisch!
Autor: KlausP
« am: 30. Mai 2020, 11:56:34 »

Zitat
... Er sieht in seiner aktuellen Situation keine Probleme bei der Musterung O-Ton "Gespräch bei der Musterung mit dem Bundeswehrpsychiater und gut ist" ...

Direkt bei der Musterung wird es wohl kein solches Gespräch geben. Der Musterungsarzt kann ihn zur Begutachtung an ein Bundeswehrkrankenhaus überweisen, um seine Dienstfähigkeit abschließend feststellen zu können.
Autor: F_K
« am: 30. Mai 2020, 11:49:37 »

@ ulli:

Da will ich mal positiv sein ...

In jedem Fall ein (sehr) gutes Abitur hinlegen, dazu Sport (ist auch bei der Erkrankung hilfreich).

Viel Erfolg.
Autor: ulli76
« am: 30. Mai 2020, 11:21:20 »

Das wird in zwei Jahren wohl eher nichts werden. Dafür ist der Zeitraum viel zu kurz.
Autor: F_K
« am: 30. Mai 2020, 11:14:41 »

Derzeit ist Dein Bruder untauglich - gleich zweimal.

Ob er wieder tauglich wird, wird die Zukunft zeigen - gute Besserung.
Autor: dunstig
« am: 30. Mai 2020, 10:49:34 »

Zitat
ich hoffe, ich darf zu diesem Thema hier etwas fragen.
Natürlich, denn dafür sind wir hier ja da. Auch wenn der Ton manchmal etwas rauer ist ;)

Festgelegt wird dies durch die Musterungsvorschrift. Die Vorläufer der aktuellen Version findet man auch über Google, wenn man nach ZDv 46/1 sucht. Allzu viel hat sich da auch nicht geändert.

Dann wird auch recht schnell klar, dass das so einfach nichts wird, wie er sich das vorstellt.
Autor: 545K14
« am: 30. Mai 2020, 10:29:53 »

Hallo an alle,

ich hoffe, ich darf zu diesem Thema hier etwas fragen.
Mein Bruder möchte unbedingt zur Bundeswehr gehen, erst Freiwilligendienst und wenn es ihm bei der Bundeswehr gefällt möchte er Psychologie studieren und/oder zu den Jägern.
Er ist aktuell mit einer erst seit kurzem erkannten schweren Depression und Alkoholsucht in Behandlung. Er hat bis September noch eine Reha/Suchtentzug und will danach 2 Jahre lang sein Abi machen und dann zur Bundeswehr.

Er sieht in seiner aktuellen Situation keine Probleme bei der Musterung O-Ton "Gespräch bei der Musterung mit dem Bundeswehrpsychiater und gut ist".
Ich bin mir nach Internetrecherche und auch einigen Beiträgen hier im Forum relativ sicher, dass das in 2 Jahren und so einfach nichts wird.

Gibt es dazu denn offizielle Informationen oder Richtlinien?

Vielen Dank schon einmal für alle Antworten und bitte entschuldigt, falls ich die Begrifflichkeiten der Bundeswehr nicht ganz richtig verwende!
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