Autor: Mudi
« am: 23. Februar 2017, 00:39:01 »Nein, er wäre nicht berechtigt, denn das Datum des Eingangsstempels der Verpflichtungserklärung ist maßgeblich für die Zuordnung zum jeweiligen Festlegungserlass.
Denn es geht ja nicht darum, dass er Geld bekommt, sondern dass er aufgrund dessen, dass er Geld bekommt, diese Stelle, diese Verwendung o.ä. annimmt.
Danke für die Informative Antwort. Mehr wollte ich nicht wissen .
Könnte... Würde... Hätte... War eher nicht das was ich hören wollte