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Zusammenfassung

Autor: Mudi
« am: 23. Februar 2017, 00:39:01 »

Nein, er wäre nicht berechtigt, denn das Datum des Eingangsstempels der Verpflichtungserklärung ist maßgeblich für die Zuordnung zum jeweiligen Festlegungserlass.
Denn es geht ja nicht darum, dass er Geld bekommt, sondern dass er aufgrund dessen, dass er Geld bekommt, diese Stelle, diese Verwendung o.ä. annimmt.

Danke für die Informative Antwort. Mehr wollte ich nicht wissen .

Könnte... Würde... Hätte...  War eher nicht das was ich hören wollte ;)
Autor: Ralf
« am: 22. Februar 2017, 17:31:10 »

Nein, er wäre nicht berechtigt, denn das Datum des Eingangsstempels der Verpflichtungserklärung ist maßgeblich für die Zuordnung zum jeweiligen Festlegungserlass.
Denn es geht ja nicht darum, dass er Geld bekommt, sondern dass er aufgrund dessen, dass er Geld bekommt, diese Stelle, diese Verwendung o.ä. annimmt.
Autor: KlausP
« am: 22. Februar 2017, 14:49:42 »

Könnte ... würde ... wäre.

Ich könnte mir jetzt auch einen Kaffee in meiner Tasse aufbrühen, würde den austrinken und dann das Ergebnis im Kaffeesatz ablesen. Dann wäre ich genauso schlau wie vorher. Warten Sie einfach ab, was beschlossen wird und wie letztendlich die Ausführungs- und Übergangsbestimmungen aussehen
Autor: Mudi
« am: 22. Februar 2017, 14:09:15 »

Ralf eine Frage, ich habe schon mehrmals gehort, dass im März 2017 eine neue Festlegung erteilt wird was Prämien angeht.
Kleines Beispiel: Kamerad A wird im 04.2017 eine Stelle (Nicht Prämienberechtigt bis Dato) besetzen bzw als Soldat anfangen. Nun wird aber im März die neue Festlegung gemacht und seine Stelle wird laut dieser DOCH Prämienberechtigt zwecks Mangel etc.
Nun könnte er doch auf eine Prämie bei Antritt rechnen.

Kann das passieren oder wird das eher für das nächste Jahr der Fall sein?
Autor: Ralf
« am: 22. Februar 2017, 11:38:04 »

Ab 01.03.2017 gibt es sowieso eine neue Festlegung der Werdegänge und ggf. Regionalisierungen.
Autor: KlausP
« am: 22. Februar 2017, 11:01:53 »

Kleiner Tip: Geben Sie bitte  mal die Suchbegriffe "Verpflichtungsprämie" oder "Personalbindungszuschlag" in die Forensuche ein und wählen Sie unter den Ergebnissen welche aus 2016 oder 2017 aus. Dieser Thread aus 2011 ist längst überholt und "älter als Steinkohle".
Autor: Tommie
« am: 22. Februar 2017, 10:56:33 »

Weiterverpflichtung zum Feldwebel.

Welche Verwendung, am besten die AVR?
Autor: KlausP
« am: 22. Februar 2017, 10:52:34 »

Diese allgemeine Aussage ist ganz sicher zielführend.  ::) Da sollten Sie schon etwas konkreter werden.
Autor: TomSalem
« am: 22. Februar 2017, 10:47:51 »

Weiterverpflichtung zum Feldwebel.
Autor: LwPersFw
« am: 16. Februar 2017, 16:46:49 »

Was ist denn die konkrete Frage ?
Autor: TomSalem
« am: 16. Februar 2017, 15:41:01 »

Hat jemand schon Ahnung wie es 2017 mit der Verpflichtungsprämie aussieht?
Autor: F_K
« am: 19. Dezember 2011, 13:40:01 »

Jetzt mal deutlich: Bist Du bl**?

Der Gesetzestext ist doch schon MEHRFACH hier zitiert worden, und MEHRFACH erläutert worden ...

Es zählt einzig und allein das Datum der Neufestsetzung der Dienstzeit.
Autor: Daniel Siepert
« am: 19. Dezember 2011, 13:37:14 »

Ja Ralf, stichtagregelung. jetzt fragt sich nur für was der stichtag . Festsetzung oder Abgabe der weiterverpflichtungserklärung ;-)
Autor: F_K
« am: 19. Dezember 2011, 13:36:15 »

(
Zitat
2) Soldaten auf Zeit, deren festgesetzte Dienstzeit spätestens im Jahr 2013 endet und die sich im Jahr 2011 um mindestens zwei Jahre zum Dienst in einer Laufbahn der Mannschaften weiterverpflichten, erhalten eine Prämie in Höhe von 125 Euro für jeden angefangenen Kalendermonat, um den die bis dahin festgesetzte Dienstzeit verlängert wird.
(3) Der Anspruch auf eine Prämie nach Absatz 1 oder nach Absatz 2 entsteht mit der Festsetzung der Dienstzeit. Die Prämie wird in einer Summe mit den Dienstbezügen gezahlt.

So schwer?
- Dienstzeitende spätestens 2013? check!
- Laufbahn weiterhin Mannschaften?
- Neufestsetzung der Dienstzeit im Jahr 2011?

Wenn ALLES erfüllt ist, DANN gibt es Kohle - wenn  nur eins nicht - dann nicht!
Autor: Daniel Siepert
« am: 19. Dezember 2011, 13:30:13 »

Meine Dienstzeit würde jetzt am30.9.2012 enden,also doch noch im zeitfenster,richtig KLAUSP  ?
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