Autor: Tommie
« am: 23. November 2017, 15:07:30 »Als Lediger ohne anerkannte und berücksichtigungsfähige Wohnung erhalten Sie weder Trennungsgeld noch Familienheimfahrten! Einzig bei Kommandierungen käme das für Sie in Betracht! Sie erhalten, wie bereits richtig erwähnt, bekommen Sie die Dienstantrittsreise erstattet, entweder in Form von Reisekosten bei Anreise mit dem PKW oder in Form eines Bahntickets. Weiterhin wurde Ihnen im Rahmen der Einstellung eine Umzugskostenvergütung (UKV) zugesagt, die Sie in Form eines sog. "Rucksackumzuges" bei der Einstellungsreise erhalten werden. Ansonsten hat der Rechnungsführer leider nichts für Sie im Sack !