Autor: Andi
« am: 12. Oktober 2022, 16:04:02 »-weil das Thema "Fotografieren" während meiner vier Jahre (1968-1972) Dienstzeit als SAZ bei den Marinefliegern sehr "liberal" gehandhabt wurde.
Ich kriege auch nicht immer einen Strafzettel, wenn ich falsch parke - vielen ist das sogar egal...
-weil die in diesem Thread aufgezeigten recht restrikive Vorschriften zum Thema "Fotografieren bei der Bundeswehr" im Gegensatz zu den social Media Guidelines https://www.bundeswehr.de/de/social-media-guidelines-bundeswehr der Bundeswehr selbst zu stehen scheinen.
Wo ist da der Widerspruch? Zitat:
"Wie sieht es mit Fotos/Videos innerhalb militärischer Sicherheitsbereiche aus?
Hier gelten die einschlägigen Vorschriften und standortbezogenen Bestimmungen. Die Regelungen zum pauschalen Film- und Fotografierverbot innerhalb geschlossener militärischer Anlagen werden derzeit allerdings überarbeitet. Informieren Sie sich diesbezüglich regelmäßig bei Ihrem zuständigen Sicherheitsoffizier."
Ich wage angesichts der "Zeitenwende" allerdings die Mutmaßung, dass sich nicht viel im Sinne einer Liberalisierung ändern wird. Die Ukraine hat in den letzten Monaten übrigens durch professionelle Social-Media-Nutzung und Auswertung (und Gespräche mit russischen Soldaten unter Legende über Social-Media) sehr viele Zielinformationen für die eigene Artillerie und Luftwaffe generieren können, die dann entsprechend erfolgreich in Angriffen umgesetzt wurden.
Und spätestens seit der "Zeitenwende" muss auch klar sein, dass der §109g StGB Sicherheitsgefährdendes Abbilden kein Überbleibsel des kalten Krieges ist und im Zeitalter des massiven Digitalisierung und Sozialer-Medien um so schneller und einfacher tatbestandlich erfüllbar wird.
Gruß Andi