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Zusammenfassung

Autor: Jasmin83
« am: 02. April 2024, 12:04:45 »

Ja ein Teil hatte er noch.  Einen Teil in der Kaserne. Truppausweis war ebenfalls vorhanden. Dieser Brief hat hier ganz schön Unruhe gestiftet. Bis jetzt nichts gehört, seit seiner Abfahrt gestern.. ich werde berichten ..
Autor: Micha88
« am: 01. April 2024, 17:01:27 »

Naja .. hat er denn seine Klamotten noch? Wird ja wohl ein Teil mit nach Hause genommen haben? Rucksack? Klamotten zum waschen? Wenn davon nichts mehr übrig ist, wäre es ja etwas komisch.
Autor: Jasmin83
« am: 01. April 2024, 12:58:13 »

Letzte Woche hatte er Urlaub ( so sagte er es) heute will er wieder fahren um pünktlich in der Kaserne zu sein. Mal sehen, was dann passiert...
Autor: BulleMölders
« am: 30. März 2024, 09:28:39 »

Ihr wollt doch wohl jetzt hier nicht darüber anfangen zu Diskutieren ob Mutter nun Auskunft bekommt oder nicht? Warum müssen in einfach Fragen in irgendwelche angenommenen Sachverhalte getrieben werden nur um dann unter vier Augen miteinander zu Diskutieren.
Zu meiner Diskozeit hätte man den Protagonisten gesagt, "Nehmt euch ein Zimmer!".

Zumal die TE den Sachverhalt als vorerst erledigt ansieht.
Seitdem höre ich auch nichts mehr von ihm. Ich werde es so hinnehmen ... ich werde hier schreiben wie es am ende war.

Also mal wieder die aufforderung, Finger still halten.
Autor: thelastofus
« am: 29. März 2024, 21:50:13 »

Das geht aber auch die Mutter erst mal nix an. Ab 18 ist man selbst verantwortlich und hat auch Rechte. Zudem wären sowas nix was man am Telefon sagen würde.

Zudem kann sowas auch zu unnötiger Esklation führen.
Autor: Michael 1199
« am: 29. März 2024, 20:45:30 »

Das Leben ist die Folge eigener Entscheidungen.

Wie schon mehrmals gesagt ist es quasi unmöglich entlassen zu werden ohne das man es weiß. Mußtmaßlich ist die Entlassung schon vollzogen und das Schreiben ist nur die Folge davon.

Zitat
Als besorgte Mutter kann man auch in der Einheit anrufen und nachfragen.

Beim volljährigen Kind? Da wird man eher keine Informationen bekommen..

Zitat
Montag will er wieder fahren.

Er wird müssen, sofern er keinen Status wie kzH mehr hat, sonst macht er sich nur noch mehr Probleme. Das könntest du ihm nur noch dringend raten. Solange er noch Soldat ist und nicht krank muss er auch Dienstag wieder zum Dienst kommen.
Kommt auf die Frage an. Wenn die Mutter ihren Sohn sprechen will, dann wird man ihr schon sagen, dass er kein Soldat mehr ist, sollte es so sein…
Autor: thelastofus
« am: 29. März 2024, 17:13:43 »

Das Leben ist die Folge eigener Entscheidungen.

Wie schon mehrmals gesagt ist es quasi unmöglich entlassen zu werden ohne das man es weiß. Mußtmaßlich ist die Entlassung schon vollzogen und das Schreiben ist nur die Folge davon.

Zitat
Als besorgte Mutter kann man auch in der Einheit anrufen und nachfragen.

Beim volljährigen Kind? Da wird man eher keine Informationen bekommen..

Zitat
Montag will er wieder fahren.

Er wird müssen, sofern er keinen Status wie kzH mehr hat, sonst macht er sich nur noch mehr Probleme. Das könntest du ihm nur noch dringend raten. Solange er noch Soldat ist und nicht krank muss er auch Dienstag wieder zum Dienst kommen.
Autor: Jasmin83
« am: 29. März 2024, 15:13:06 »

Nein das traue ich mich dann doch nicht . Will ihn nicht blosstellen und letztendlich muss er für sich das Leben leben. Ich bin für ihn da wenn es so ist, aber wenn er es jetzt nicht gepackt hat dann muss er den Mund aufmachen damit man einen weg findet. Er ist alt genug für sein Handeln gerade zustehen...
Autor: Michael 1199
« am: 29. März 2024, 15:04:13 »

Wie gesagt erst krank zu Hause jetzt Urlaub.  Montag will er wieder fahren.  Vielleicht kriegt er dann alles. Vielleicht ist es intern schon geklärt er weiß wirklich von nichts.  Seitdem höre ich auch nichts mehr von ihm. Ich werde es so hinnehmen ... ich werde hier schreiben wie es am ende war.
Als besorgte Mutter kann man auch in der Einheit anrufen und nachfragen. ;)
Autor: Jasmin83
« am: 29. März 2024, 13:51:38 »

Wie gesagt erst krank zu Hause jetzt Urlaub.  Montag will er wieder fahren.  Vielleicht kriegt er dann alles. Vielleicht ist es intern schon geklärt er weiß wirklich von nichts.  Seitdem höre ich auch nichts mehr von ihm. Ich werde es so hinnehmen ... ich werde hier schreiben wie es am ende war.
Autor: KlausP
« am: 27. März 2024, 20:21:37 »

Die Entlassungsverfügung ist dem Soldaten zu eröffnen und auszuhändigen, zusammen mit der Wehrdienstzeitbescheinigung, die auch in mehrfacher Ausfertigung.
Autor: thelastofus
« am: 27. März 2024, 20:04:12 »

Zitat
Ich hoffe es ist nur ein Formfehler, aber nun glaube ich das es scheinbar doch so ist wie es da steht

Möglich ist alles.


Das er nix von einer Entlassung weiß ist sehr unwahrscheinlich.
Autor: Jasmin83
« am: 27. März 2024, 19:07:23 »

Danke für die Antworten.  Das was ersetzt werden muss ist klar. Er war letzte Woche krank und hat diese Woche Urlaub. So sagt er es. Er sagt er weiß von nichts.. keine Ahnung was ich noch glauben soll. Vielleicht traut er sich nicht weil es sein zweiter Anlauf war . Ich hoffe es ist nur ein Formfehler, aber nun glaube ich das es scheinbar doch so ist wie es da steht...
Autor: thelastofus
« am: 27. März 2024, 13:18:08 »

Und ja, es ist nichts ungewöhnliches das man für verlorene Ausrüstung haften muss, da gibt es bestimmte Sätze. Normal wird das mit den Bezügen verrechnet, oder früher beim GWD vom Entlassungsgeld abgezogen. In dem Fall hier überweisen.. Das du so von der Entlassung erfährst, ist natürlich nicht so so schön.

Wie erwähnt dringend mit dem Sohn sprechen. Eine Entlassung muss ja eröffnet werden (wenn er sie nicht selbst beantragt hat), er müsste als in jedem Falle Kenntnis davon gehabt haben.

Leider zeigt die Erfahrung (hier im Forum) oder allgemein bei jungen Menschen, das man zu Hause oft was anderes erzählt oder eben gar nix ..

Aber das sind Mutmaßungne
Autor: LwPersFw
« am: 27. März 2024, 08:16:40 »

Seit dem er unterschrieben hat ist völlig Chaos. Der Einplaner hat ihn für 4 Jahre eingeplant, aus Düsseldorf kam er ist für 2 Jahre dabei . Dann kam eine Dauer das seine Dienstzeit am 3q.5.24 endet.. ich werde ihn fragen, ich hatte die Hoffnung das es vielleicht einfach nur unglücklich formuliert ist.

Dann ist er Soldat auf Zeit in der Laufbahn der Mannschaften.

Hier gibt es eine Besonderheit:

Egal wie lange der Bewerber dienen möchte (4, 8, 12 Jahre...), erfolgt zunächst die Berufung zum SaZ 2 Jahre.

In diesen 2 Jahren ist die jeweils erforderliche Ausbildung abzuschließen.

Ist dies positiv erfolgt, beantragt der Soldat die Weiterverpflichtung auf die gewünschte Gesamt-Dienstzeit, hier wären es die 4 Jahre.

Die ersten 6 Monate der Dienstzeit sind als Bewährungszeit ausgelegt, in der auch der Soldat seine vorzeitige Entlassung beantragen kann, wenn er es sich anders überlegt hat.

Wie schon genannt, klingt es nach Letzteren.

Gewissheit kann nur Ihr Sohn schaffen.

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