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Zusammenfassung

Autor: MMG-2.0
« am: 22. März 2018, 11:35:56 »

Bei uns wird das relativ restriktiv gehandhabt! Wer das erste mal im Einsatz war, hat keine Chance auf Befreiung vom ENBS!

Die den Einsatznachbereitungsseminaren zugrunde liegende Vorschrift, der Zentralerlass B-2640/8, spricht selbst nicht von einer Verpflichtung zur Teilnahme, und auch nicht von einer Möglichkeit zur Befreiung. Im ZSanDstBw ist dies durch einen Befehl InspSan geregelt, der nach dem ersten Einsatz eine Verpflichtung zur Teilnahme herleitet. Wer sich dieser Verpflichtung entzieht, ist nicht mehr für einen Einsatz einzuplanen!
Für das ENBS erfolgt eine extra Hinzuziehung.
Diese kann ich ja nach dem Einsatz widerrufen.
Autor: Opa_Hagen
« am: 22. März 2018, 11:02:23 »

Moins,

habe jetzt erstmals erfahren, dass ENBS auch mit Familienangehörigen übers WE angeboten wird. 4 Monate nach Einsatzende! Genau das hätte ich gerne gehabt. Und das einzig passende ist am nächsten WE und dann keins mehr...


Autor: 200/3
« am: 22. März 2018, 10:07:26 »

Zitat
Bin froh, dass ich einem Teil der Kameraden nie mehr begegnen muss. Und auch nicht begegnen will.

Durch Anleitung und Moderation ist doch gerade das Rückkehrerseminar ideal, um solche zwischenmenschlichen Geschichten zu klären, aufzulösen oder zumindest vernünftig abzuschließen.
Autor: Tommie
« am: 22. März 2018, 07:52:07 »

Bei uns wird das relativ restriktiv gehandhabt! Wer das erste mal im Einsatz war, hat keine Chance auf Befreiung vom ENBS!

Die den Einsatznachbereitungsseminaren zugrunde liegende Vorschrift, der Zentralerlass B-2640/8, spricht selbst nicht von einer Verpflichtung zur Teilnahme, und auch nicht von einer Möglichkeit zur Befreiung. Im ZSanDstBw ist dies durch einen Befehl InspSan geregelt, der nach dem ersten Einsatz eine Verpflichtung zur Teilnahme herleitet. Wer sich dieser Verpflichtung entzieht, ist nicht mehr für einen Einsatz einzuplanen!
Autor: Bubbes
« am: 22. März 2018, 07:47:42 »

Zitat
Ich will nur soviel sagen, dass ich nach eigenem Dafürhalten sagen kann, dass es mir absolut nix Positives bringen würde

Diese Aussage habe ich gefühlt 1000x gehört. Und im Anschluss an ein ENBS waren die TN plötzlich alle anderer Meinung  :P
Aber ist wie deine Entscheidung aber als Kamerad bin ich anderer Meinung.
Autor: Opa_Hagen
« am: 22. März 2018, 07:10:35 »

Moin moin,

also kein zwingendes MUSS. Gut so.
Ich will nur soviel sagen, dass ich nach eigenem Dafürhalten sagen kann, dass es mir absolut nix Positives bringen würde, eher im Gegenteil.
Ich kam als Nachrücker und Resi in einen Fremdverband, und zu dem Zeitpunkt war in der TE dort schon der Wurm drin. Bin froh, dass ich einem Teil der
Kameraden nie mehr begegnen muss. Und auch nicht begegnen will.

Gruss

Hagen
Autor: Bubbes
« am: 21. März 2018, 20:57:07 »

Unabhängig davon, kann dir als (ehemaliger) Moderator die Teilnahme an einem ENBS dringend empfehlen!
Autor: MMG-2.0
« am: 21. März 2018, 19:31:55 »

[...]Ist das ein absolutes MUSS? Auch für RDL? [...]
Die Frage zu RDL kann man sich eigentlich selbst beantworten.
Die zwangsweise Hinzuziehung gibt es schon lange nicht mehr.
Autor: bayern bazi
« am: 21. März 2018, 17:36:22 »

früher "TM" war es so das das Seminar verpflichtend für Aktive war (nur ein DV2 konnte einen Soldaten davon befreien)

für Reservisten war es empfohlen (seit 2010 ist eine Weisung dass dies auch über RDL gemacht werden muss) nach dem sich ein Bazi in Berlin beschwert hattte, weil das Seminar für ihn nur als DVag geplant war , und innerhalb von 4 Tagren war der E-Bescheid da :D 

-war sogar im Bericht ;)
Autor: HCRenegade
« am: 21. März 2018, 17:32:39 »

Nein, ist kein Muss für Res.
Bei uns wurde das im Einsatz damals abgefragt und die Begründung "Res" reichte vollkommen für eine Nichtteilnahme aus.
Autor: Altgedienter1
« am: 21. März 2018, 17:29:40 »

Herzlich willkommen zurück Beelitzer Kamerad. Hat denn Dein Verband Dir nichts dazu mitgeteilt? Fürsorgepflicht des Dienstherrn, der er damit nachkommt. Ich wüßte aber nicht, daß es ein Muss ist.
Vielleicht kennen andere Kameraden die aktuellen Vorschriften genauer?


MkG
Autor: Opa_Hagen
« am: 21. März 2018, 15:41:01 »

Moin moin Kameraden,

kennt hier jemand die Vorschriftenlage bzgl. Rückkehrerseminar?

Ist das ein absolutes MUSS? Auch für RDL?

Gruss


Hagen
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