Autor: MMG-2.0
« am: 22. März 2018, 11:35:56 »Bei uns wird das relativ restriktiv gehandhabt! Wer das erste mal im Einsatz war, hat keine Chance auf Befreiung vom ENBS!Für das ENBS erfolgt eine extra Hinzuziehung.
Die den Einsatznachbereitungsseminaren zugrunde liegende Vorschrift, der Zentralerlass B-2640/8, spricht selbst nicht von einer Verpflichtung zur Teilnahme, und auch nicht von einer Möglichkeit zur Befreiung. Im ZSanDstBw ist dies durch einen Befehl InspSan geregelt, der nach dem ersten Einsatz eine Verpflichtung zur Teilnahme herleitet. Wer sich dieser Verpflichtung entzieht, ist nicht mehr für einen Einsatz einzuplanen!
Diese kann ich ja nach dem Einsatz widerrufen.