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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

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 81 
 am: 24. April 2024, 18:58:22 
Begonnen von Tasmanian Devil - Letzter Beitrag von KlausP
Der „Befehl“ Ihres GrpFhr ist schlicht rechtswidrig. Urlaub ist die Genehmigung, dem Dienst einen oder mehrere Kalendertage fernzubleiben. Soll er das doch dem DV melden, wenn Sie  in ihrem vom DV genehmigten EU nicht zum Dienst erscheinen. Irgendwie scheint der Herr seltsame Vorstellungen zu haben …

 82 
 am: 24. April 2024, 18:53:08 
Begonnen von Tasmanian Devil - Letzter Beitrag von Tasmanian Devil
Sooo. Heute nochmal das Thema Urlaub angesprochen. Wurde zum Chef zitiert und der gab mir den Befehl zum Urlaubabbau. Sofort.

Mein GrFhr ist dagegen. Er will das ich trotz EU zum Tagesdienst komme. Wenn ich mich weigere reicht er ein Diszi ein wegen Befehlsverweigerung. Aussage: letzter Befehl zählt. Er ist aber nicht gültig wegen verstoß geltender Rechte

 83 
 am: 24. April 2024, 18:18:09 
Begonnen von cyberpunk - Letzter Beitrag von McoIv
Vielen Dank für diese Information!

Ich weis nicht was ich sagen soll, außer Danke!

 84 
 am: 24. April 2024, 18:12:37 
Begonnen von LKG - Letzter Beitrag von LKG
Hi,

Ich habe Ende Mai das AC in Köln für Offizier im fliegerischen Dienst (Ohne Studium!). Bei diesem AC wird ja hauptsächlich die Offizierseignung getestet. Im späteren Verlauf wird geprüft ob ich überhaupt als Pilot in frage komme.
Jetzt meine Frage: ich bin aktuell noch Vollzeit beschäftigt und habe eine Kündigungsfrist von 1 Monat. Offiziere fangen ja ab 01.07 an aber ich nehme an dass die weiteren Prüfungen nicht binnen einen Monat gemacht werden. Müsste ich dann theoretisch auf das nächste Jahr warten? Und falls es mit der Piloteneignung nichts wird aber ich dennoch eine Offizierslaufbahn einschlage möchte, könnte ich dem Einplaner das so mitteilen damit ich quasi „Sicher“ schon mal zum 01.07 starte?
PS: Ich bin mir zu 100% sicher dass ich zur Bundeswehr gehen möchte, so bald wie möglich.

Danke vorab für die Antworten!

 85 
 am: 24. April 2024, 17:36:51 
Begonnen von FEC83 - Letzter Beitrag von FEC
Moin,

zu 1. Da stimmt was nicht. Pflegestufen gibt es schon seit Jahren nicht mehr und beim Pflegegrad 1 steht Ihnen garkein Pflegegeld zu, bzw. Ihrer pflegenden Person.

zu 2. Weil es in der Versorgung schlicht keinen Unterschied gibt zwischen behinderten, nicht behinderten, pflegebedürftigen und gesunden Soldaten. Was auch gut so ist. Private Kliniken sind nur in absoluten Ausnahmefällen von den Leistungen der freien Heilfürsorge abgedeckt. Die Klinik muss z.B. eine einzigartige Behandlung anbieten, die nach ausschöpfung anderer Wege dringend angeraten ist etc...



 86 
 am: 24. April 2024, 17:18:58 
Begonnen von hagen0815 - Letzter Beitrag von F_K
Da gibt es in der Zelle Targeting nette "Excellisten" mit vielen Informationen, plus ggf. separate Datensätze pro Ziel (Karten, Aufnahmen, GeoDaten, ...).

Ein einzelnes FlgAbwSystem (auch mit Radar) ist per Definition kein HVT - ein OTH Radar schon.

 87 
 am: 24. April 2024, 17:00:11 
Begonnen von exstuffzsimon - Letzter Beitrag von Christian W.
Warum werden Soldaten mit anerkannter Wehrdienstbeschädigung, Schwerbehinderung unbefristet und einem Pflegegrad die allgemeinen Krankenhausleistungen für Private Kliniken untersagt?

 88 
 am: 24. April 2024, 16:43:37 
Begonnen von FEC83 - Letzter Beitrag von Christian W.
Warum werden Soldaten mit anerkannter Wehrdienstbeschädigung, Schwerbehinderung unbefristet und einem Pflegegrad die allgemeinen Krankenhausleistungen für Private Kliniken untersagt?

 89 
 am: 24. April 2024, 16:32:51 
Begonnen von FEC83 - Letzter Beitrag von Christian W.
Ich bin Offizier und Berufssoldat, habe eine anerkannte WDB, bin unbefristet Schwerbehindert GDB 50 und habe die Pflegestufe 1 und bekomme von der Bundeswehr 450,00€. Diese Beantragung war super einfach und unkompliziert. NUR NIEMAND in den SanVersZ weiß es!

 90 
 am: 24. April 2024, 16:13:22 
Begonnen von EK1998 - Letzter Beitrag von EK1998
Doch die Diagnose is Falsch, verstehe zwar den Gedankengang von dem ein oder anderen das auch 5° unter 20° sind und somit ja theoretisch 42 III. Allerdings ist ein COBB von unter 10° keine Skoliose sondern eine Geringfügige Wirbelsäulenkrümmung, btw unter 10° ist Fallschirmsprungtauglich. Alles zwischen 10° - 20° ist eine "leichte Skoliose" und ab 20° eine starke Skoliose und Funktionsbeeinträchtigung.
Eine geringfügige Abweichung der Wirbelsäule haben fast alle Menschen und kommen zB. dadurch dass unsere Organe nicht assymetrisch angeordnet sind oder auch dass wir Muskuläre Disbalancen haben.
Die Orthopäden meinte in meinem Fall das die Fehldiagnose daher kam, dass mein rechter Latissimuss etwas größer ist als der linke und das als Skoliose vorsichtshalber diagnostiziert wurde und Solche Aktionen von Amtsärzten nicht ungewöhnlich wären (is ja auch nachvollziehbar wenns um Verbeamtung etc. Geht)
.. Fertig!
Long story short: leichte Abweichungen, also alles unter 10° ist GZ 42 II wenn überhaupt.
Deswegen ist es wichtig das nochmal an die Ärztin heranzutragen.

Deshalb (und weil Teils widersprüchliche Aussagen gemacht wurden) fie Frage: mein Dinstanstritt is der 01.07. Soll ich das bei der Untersuchung in der Truppe nach Dienstantritt machen, oder jetzt noch über das Karrierecenter...? Wenn über das Karrierecenter, wie genau, einfach direkt an den Ärztlichen Dienst mit einem kurzen Schreiben oder soll ich mich erst Telefonisch melden ...idk.

Danke nochmals für alle Antworten bisher :*

Beste Grüße und schöne Restwoche euch!

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