Autor: GrünHörn92
« am: 27. April 2024, 19:34:21 »Die Einstellung ist erst erfolgt, wenn Sie Ihren Dienst zu dem im Schreiben genannten Termin tatsächlich vor Ort angetreten haben. Erscheinen Sie nicht zu diesem Termin in der genannten Einheit, kommt das Dienstverhältnis nicht zustande.
Ok alles klar. Danke für die Info