Autor: Iceman81
« am: 09. September 2014, 13:12:41 »Wie ist denn dieses Tilgen definiert? Eintrag weiterhin vorhanden, nur nicht bei aktueller Abfrage durch Bürger sichtbar?
Zitat
Straftilgung ist die Entfernung einer Eintragung über eine Verurteilung aus dem Bundeszentralregister nach Ablauf der Löschungsfrist (5 bis 20 Jahre), siehe §§ 45 ff. Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Die Straftilgung erfolgt mit dem erklärten Zweck der Resozialisierung, wobei der Gesetzgeber davon ausgeht, dass Straftaten nach Ablauf bestimmter Fristen nach außen nicht mehr bekannt werden und schließlich auch aus den Unterlagen der Strafverfolgungsbehörden gelöscht werden sollen. Die Tilgung erfolgt dann nach unterschiedlichen Kriterien für das[...]
[...]Nach Straftilgung dürfen dem Verurteilten seine Vorstrafen im Rechtsverkehr nicht mehr vorgehalten werden. Er darf sich als unbestraft bezeichnen.
Also zumindest wie die Sache bei Wikipedia definiert ist, sollte man davon ausgehen dass die tilgen=löschen ist.