Autor: Stuffz FA Refü
« am: 27. November 2017, 20:11:20 »Das stimmt allerdings Ralf. Ich warte jetzt einfach mal ab und dann sehen wir weiter, sind ja echt nette Menschen mit hilfreichen Info´s.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
Vom Prinzip soll die SÜ ab dem Bestehen einer konkreten Einplanung beim KC/AC eingeleitet werden.
Ziel: Abschluss noch vor Dienstantritt
Wenn kein Abschluss bis Diensteintritt: Einstellung unter Vorbehalt
Ergibt sich dann nach Einstellung, dass es noch nicht mal für die SÜ 1 reicht ... Entlassung, da die SÜ 1 ab 01.07.2017 die Grundvoraussetzung ist, um SaZ / BS zu sein.