Autor: LwPersFw
« am: 26. November 2023, 12:20:49 »Danke für Eure Antworten.
Dann sind dort also offenbar nur "bürokratische, quantitative" Informationen zu entnehmen.
Wir reden von der beim BAPersBw geführten Grundakte des Soldaten, die nach Dienstzeitende an das zuständige KarrCBw abgegeben wird.
(Nebenakten in den Stammeinheiten sind nur noch zu führen wenn zwingend notwendig - was kaum noch der Fall ist)
Die Grundakte beinhaltet alle in der Dienstzeit angefallenen Vorgänge, die in die Grundakte aufzunehmen sind.
U.a. abgeschlossene disziplinare, bzw strafrechtliche Vorgänge bis sie zu tilgen sind.
(Tilgungsfristen: https://www.buzer.de/gesetz/6036/a83533.htm)
Rechtsgrundlage § 29 bis 29e Soldatengesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/sg/__29.html