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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

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 am: Heute um 07:54:39 
Begonnen von S8E - Letzter Beitrag von Ralf
Zitat
Niemand wird gezwungen.
Das trifft nicht immer zu, es gibt durchaus verpflichtende Einsätze, aber auch freiwillige Meldungen.
Zitat
Ich empfinde man wird an zweite Stelle gestellt.
Ja, das meinte ich mit: man wird besonders gewertschätzt, damit geht immer einher, dass jemand anderes "an zweite Stelle" rückt.
Zitat
Dieser Gefahr setzt man sich freiwillig aus und damit hadere ich wirklich sehr.
Das ist auch dieser gewisse Adrenalin-Kick. Nicht umsonst gibt es einige, die von Einsatz zu Einsatz gehen, nennt man dann auch Einsatz-Junkies.
Zitat
Ich kann trotz der Punkte, die du genannt hast, nicht verstehen, warum man trotzdem freiwillig geht.
Vielleicht kann man das nur besonders nachvollziehen, wenn man das mal gemacht hat, kann gut sein.

 2 
 am: Heute um 07:37:52 
Begonnen von S8E - Letzter Beitrag von S8E
Hallo Ralf,

erst mal vielen Dank für deine Antwort. Ich erkenne Parallelen zu meiner Partnerin in seiner Argumentation. Einiges kann ich natürlich auch nachvollziehen. Stelle mir die Frage, ob man im Inland nicht seinen Job macht und dafür extra in ein Auslandseinsatz muss? Dass man im Einsatz überwiegend die Verantwortung nur für sich und für seine Arbeit hat ist zu 100 % nachvollziehbar. Ich kann trotz der Punkte, die du genannt hast, nicht verstehen, warum man trotzdem freiwillig geht. Ist es zu Hause nicht gut genug? Ist die Arbeit oder der Dienst im Inland so schlecht? Wenn jemand gehen muss, dann liegt es am Job und an den Umständen. Darauf haben die Soldaten ihr Wort gegeben. Vielleicht hinterfrage ich so etwas auch zu sehr. Alle die, die zu Hause auf ihre Lieben warten machen eine sehr herausfordernde Zeit durch. Für mich kann ich sagen, dass die Zeit eben nicht verfliegt. Trotz vieler Unternehmungen und Aktivitäten. Wir werden gefühlt im Stich gelassen, wenn der Partner freiwillig geht. Ich empfinde man wird an zweite Stelle gestellt. Immerhin haben diese Soldatinnen und Soldaten die Wahl, freiwillig bei der Familie bleiben oder freiwillig die Familie alleine lassen. Niemand wird gezwungen. Vielleicht kann man das zwischen den Zeilen lesen, ich bin unzufrieden und habe Angst, dass meine Partnerin wieder freiwillig geht, denn es ist auch immer mit Gefahren verbunden. Dieser Gefahr setzt man sich freiwillig aus und damit hadere ich wirklich sehr. Euch allen einen schönen Start in die Woche.

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 am: 28. April 2024, 19:55:13 
Begonnen von Bundfalke - Letzter Beitrag von Ralf
Auf Lehrgängen wird immer eine Unterkunft o.ä. gestellt. In der Stammeinheit kann (!) das dann anders sein, falls es nicht ausreichend Unterkunft gibt und du nicht TG-berechtigt bist.

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 am: 28. April 2024, 19:51:45 
Begonnen von Bundfalke - Letzter Beitrag von Bundfalke
Hallo Bundeswehrform,

ich habe eine Frage zur Pflicht zum Leben in Gemeinschaftsunterkünften während der OA-Ausbildung (SAZ 14 ohne Studium, Einstieg als OFR, Truppendienst, Dienstantritt 01.07.24). Ich bin über 25, weshalb meines Wissens nach ich nicht mehr verpflichtet bin in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen/der Dienstherr mir keine mehr zur Verfügung stellen muss. Meine Frage ist nun, wie das im Rahmen der OA-Ausbildung gehandhabt wird. Ab wann in der Ausbildung bin ich verpflichtet, eine Schlafstätte für unter der Woche außerhalb der Kaserne zu haben? Könnte mir vorstellen, dass ich bei AGA und SGA noch ganz regulär in der Kaserne übernachten kann und soll - alleine aus organisatorischen Gründen. Wie wird dann das aber bei den Lehrgängen (Fahnenjunker-, Zugführerlehrgang etc.) gehandhabt? Inwieweit muss ich bei diesen Lehrgängen standortnah wohnen? Ab wann ergibt es Sinn sich einen standortnahen Wohnsitz zu suchen?


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 am: 28. April 2024, 19:19:24 
Begonnen von Calippo1990 - Letzter Beitrag von LwPersFw
Das bedeutet sollte ich 2300 Übergangsgebürnisse und 2980 Reservistengehalt bekommen,
So werden mir 5280€ überwiesen? Das wäre doch etwas viel oder?

Bitte mal um eine Rückmeldung

MkG

SU Meyer


"Werden die Leistungen nach dem USG (Unterhaltssicherungsgesetz) auf die Übergangsgebührnisse angerechnet?

Die Leistungen nach dem USG (Unterhaltssicherungsgesetz) werden nicht auf die Übergangsgebührnisse angerechnet."


https://www.bundeswehr.de/de/ueber-die-bundeswehr/die-reserve-der-bundeswehr/antworten-zu-haeufig-gestellten-fragen



Gleiches würde ja auch bei einer Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes zutreffen.

Hier können Sie neben den ÜG auch soviel hinzuverdienen wie Sie wollen...  § 53 Abs. 9 , Nr. 1 SVG




 6 
 am: 28. April 2024, 18:26:47 
Begonnen von TobiKilo - Letzter Beitrag von Ralf
Das hat mit dir nichts zu tun.

 7 
 am: 28. April 2024, 17:29:24 
Begonnen von TobiKilo - Letzter Beitrag von TobiKilo
Moin, ich habe seit 2 Jahren eine Partnerin. Sie ist auch innerhalb der Bundeswehr und hat mich bei ihrer SÜ2 als Partner angegeben.

Muss ich meine SÜ2 nun auch aktualisieren oder kann das warten bis ich meine neu machen muss oder hab ich quasi schon ein Kriegsverbrechen begannen weil ich das nicht asap gemeldet habe?

Beste Grüße

 8 
 am: 28. April 2024, 16:07:34 
Begonnen von West87 - Letzter Beitrag von InstUffzSEAKlima
Wenn es seit 36 Jahren so geht, hätte man es entweder schon eher korrigieren lassen oder es stört nicht wirklich. Es ist ja ausgeschlossen, dass es in jüngster Zeit eine signifikante Änderung/Verschlechterung gegeben hat.

 9 
 am: 28. April 2024, 15:51:02 
Begonnen von West87 - Letzter Beitrag von funker07
Kann es nicht eher sein, dass der Arzt ihm die Kosten abnehmen will und daher die psychischen Probleme so aufbauscht, dass es einen medizinischen Behandlungsbedarf gibt?
Der Termin beim Psychologen wäre, wenn das so abgesprochen ist, vielleicht eine 5min-Sache.
Müssten dann wirklich gravierende Einträge zur Psyche in die Akte.

Ich wäre, wenn es zum Psychologengespräch kommt, einfach ehrlich: Es stört/belastet, aber führt nicht zu starken psychischen Beschwerden.

 10 
 am: 28. April 2024, 13:27:54 
Begonnen von Calippo1990 - Letzter Beitrag von SU Meyer
Das bedeutet sollte ich 2300 Übergangsgebürnisse und 2980 Reservistengehalt bekommen,
So werden mir 5280€ überwiesen? Das wäre doch etwas viel oder?

Bitte mal um eine Rückmeldung

MkG

SU Meyer

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