Autor: christoph1972
« am: 02. Oktober 2021, 12:55:23 »OMG
Welch dramatisches Vergehen. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit. Ordnungswidrigkeiten sind keine Straftaten i. S. des StGB, sondern eben "Ordnungswidrigkeiten" und werden im ersten Zug von Verwaltungsbehörden abgehandelt.
Daher ist da nichts zu melden, weil es da keine MiStra (Mitteilung in Strafsachen) an den Disziplinarvorgesetzten gibt. Entweder gibt es ein Verwarngeld/Anhörung oder eine Anhörung zur OWi. Im Falle des Verwarngeldangebotes, den Betrag innerhalb einer Woche nach Zugang überweisen und das Verfahren ist ruckzuck erledigt.
Welch dramatisches Vergehen. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit. Ordnungswidrigkeiten sind keine Straftaten i. S. des StGB, sondern eben "Ordnungswidrigkeiten" und werden im ersten Zug von Verwaltungsbehörden abgehandelt.
Daher ist da nichts zu melden, weil es da keine MiStra (Mitteilung in Strafsachen) an den Disziplinarvorgesetzten gibt. Entweder gibt es ein Verwarngeld/Anhörung oder eine Anhörung zur OWi. Im Falle des Verwarngeldangebotes, den Betrag innerhalb einer Woche nach Zugang überweisen und das Verfahren ist ruckzuck erledigt.