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Zusammenfassung

Autor: HubschrauBär
« am: 04. März 2024, 06:04:51 »

Dazu hab ich mal ne Frage.

Wenn der Chef statt 07:00 um 6:50 ein Antreten macht, und die Kameraden kommen 06:52. Wie müssen sie sich melden? Der Chef winkt durch aber sonst müsse es heißen Melde mich verspätet oder?
Selbstverständlich.
Wenn 6:50 befohlen wurde, hat man sich um 6:52 verspätet zu melden.
Autor: Tasmanian Devil
« am: 03. März 2024, 19:06:37 »

Dazu hab ich mal ne Frage.

Wenn der Chef statt 07:00 um 6:50 ein Antreten macht, und die Kameraden kommen 06:52. Wie müssen sie sich melden? Der Chef winkt durch aber sonst müsse es heißen Melde mich verspätet oder?
Autor: F_K
« am: 01. März 2024, 11:29:52 »

@ FU:

Genau der Ansicht bin ich.
Autor: FoxtrotUniform
« am: 01. März 2024, 11:28:32 »

Eine Meldung in persönlicher Angelegenheit findet wohl weder in der Formaldienstausbildung, noch während mil. Feiern statt.

Ggf. wird aber auch bei anderen Gelegenheiten Teile davon genutzt...
Eben doch, die Formaldienstordnung regelt - in Verbindung mit militärischen Formen und Feiern der Bundeswehr - das Thema Meldung und Anrede abschließend.
Autor: F_K
« am: 01. März 2024, 10:14:47 »

Eine Meldung in persönlicher Angelegenheit findet wohl weder in der Formaldienstausbildung, noch während mil. Feiern statt.

Ggf. wird aber auch bei anderen Gelegenheiten Teile davon genutzt...
Autor: doc.
« am: 01. März 2024, 06:59:39 »

@ Doc:

Es kommt ja auf die Situation an.

Ist es die erste Begegnung am Tag, wie gut kennt man den Kameraden, ist es Formaldienst / Ereignis, ...

Ich wäre je jetzt davon ausgegangen, dass die *Formaldienstordnung* das Verhalten im *Formaldienst* regelt  ;) und genau das war ja die Frage
Autor: FoxtrotUniform
« am: 29. Februar 2024, 18:00:50 »

Abseits der militärischen Formen und Feiern wird der Vorgesetzte bei der Meldung nicht mit Dienstgrad/Name angesprochen.

Ich kann mich auch nicht entsinnen, dass das jemals anders war. Vermutlich hat sich die Abwandlung eingeschlichen wie HFw statt HptFw.

Im Zweifel würde ich die Herausgebende Stelle der Regelung befragen.
Autor: Eddy1995!
« am: 29. Februar 2024, 10:10:29 »

Sinnvoll ist es, keine Frage. Nur hatte ich gehofft diese festgelegte Reihenfolge irgendwo zu finden, da ich diese Diskussion schon oft geführt habe und mir die Antwort ISSO immer etwas aufstößt.
Autor: InstUffzSEAKlima
« am: 29. Februar 2024, 07:26:30 »

Welchen Unterschied macht es, den Vorgesetzten zuerst oder nach dem eigenen Namen zu nennen?

Weil diese Reihenfolge formell definiert ist. Das ist aber nicht nur bei Meldungen so, sondern auch im Sprechfunk (Flugfunk, Amateurfunk usw.), wo man erst das Rufzeichen der angerufenen Station und dann das eigene nennt. Macht ja auch Sinn, da der Angerufene sofort weiß, dass er gemeint ist und der folgende Spruchtext/Meldung für ihn. Sonst müsste jeder ja immer alles aufnehmen, um am Ende festzustellen, dass es gar nicht für ihn bestimmt ist.

Bei mil. Meldungen ist es ja nicht anders, so dass der Angesprochene sofort weiß, dass es für ihn ist und man bei mehreren Anwesenden so keine Fallunterscheidung für die Meldungsform braucht.
Autor: seltsam_
« am: 28. Februar 2024, 08:54:16 »

Guten Tag Kameradinnen und Kameraden,
...
Was ist nun richtig? In der Formaldienstordnung finde ich hierzu nichts.
Im laufe der Jahre kamen viele Argumente für A oder B, aber es muss doch geregelt sein.

Vielen Dank im Voraus
Warum muss das (alles) geregelt sein? Welchen Unterschied macht es, den Vorgesetzten zuerst oder nach dem eigenen Namen zu nennen? Und warum fragt man sich nicht einfach, was der Sinn/Grund einer solchen Meldung ist?
Je mehr Regelungen und Vorschriften, umso weniger (geistig) flexibel bleibt/wird man. (Bestes Beispiel die Ausnahme der Meldung mit Gruß in Gefechtsdienst)
Autor: BulleMölders
« am: 28. Februar 2024, 08:35:45 »

Bei der Marine war das ganz einfach, der Familienname wurde nur genannt, wenn mehrere gleichrangige Dienstgrade zusammen standen, damit der der Angesprochenen auch wusste welcher Kaleu gemeint ist.
Ansonsten zur Reihenfolge, erst der Angesprochene (damit er überhaupt weis das ich was von ihm will) und dann der Ansprechende.

Z. B. Herr Leutnant, OMt Müller, melde mich wie befohlen.

Ob das Forschriftenkonform war und ob das Heute noch so ist kann ich nicht sagen.
Autor: F_K
« am: 28. Februar 2024, 08:04:25 »

@ Doc:

Es kommt ja auf die Situation an.

Ist es die erste Begegnung am Tag, wie gut kennt man den Kameraden, ist es Formaldienst / Ereignis, ...
Autor: doc.
« am: 28. Februar 2024, 07:11:03 »

Was ist nun richtig? In der Formaldienstordnung finde ich hierzu nichts.

Also ich finde das unter 3.5. Die Anrede des Vorgesetzten ist da auch nicht vorgesehen - anno dazumal hatte ich sogar Vorgesetzte, die das dann mit "Lassen Sie das Gelaber, ich weiß doch selbst wie ich heiße!" quittierten.
Autor: Michael 1199
« am: 28. Februar 2024, 04:53:46 »

Guten Tag Kameradinnen und Kameraden,

Ich bin mir sicher, dass dieses Thema schon oft besprochen wurde, leider finde ich jedoch auf die schnelle nichts hierzu.
Lange Jahre war ich bei der Luftwaffe, habe auch während meinen Uffz Und Feldwebel Lehrgängen immer folgendes gelernt und erlebt.
Thema Meldungen im Bereich Formaldienst. Melde ich mich bei einem Vorgesetzten, nenne ich erst meinen Dienstgrad und den Namen, dann den Dienstgrad des vorgesetzten und im Anschluss
ich melde mich wie befohlen / in dienstlicher Angelegenheit / in privater Angelegenheit.
Unteroffizier Müller, Herr Hauptmann, ich melde mich wie befohlen.

Jetzt zur Frage. Beim Heer, wie die meisten wissen, nennt man zuerst den, den man ansprechen möchte und dann sich selbst.
Herr Hauptmann, Unteroffizier Müller, ich melde mich wie befohlen.

Was ist nun richtig? In der Formaldienstordnung finde ich hierzu nichts.
Im laufe der Jahre kamen viele Argumente für A oder B, aber es muss doch geregelt sein.

Vielen Dank im Voraus
Die Regelung finden sie in der A2630/0-0-3 , Militärische Formen und Feiern der Bundeswehr. Diese findet man auch im www
Autor: F_K
« am: 27. Februar 2024, 21:51:40 »

@ Eddy:

Beginne halt mit einem Gruß, dann ist es eindeutig.

Z. B. Guten Tag Frau Hauptmann, Uffz Eddy, zu Ihren Diensten ...
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