Autor: F_K
« am: 25. Februar 2019, 15:58:02 »Also nochmal allgemein:
Im Einzelfall, im extremen Einzelfall (vielleicht gab es den bisher nicht Mal) mag es vielleicht möglich sein - der TE spricht von ein GdB 70 - das ist eine ganz erhebliche Behinderung.
Der Hptm im zitierten Urteil hat vermutlich (wegen gutem Verlauf) noch keine Behinderung - ist aber trotzdem nicht dienstfähig.
Im Einzelfall, im extremen Einzelfall (vielleicht gab es den bisher nicht Mal) mag es vielleicht möglich sein - der TE spricht von ein GdB 70 - das ist eine ganz erhebliche Behinderung.
Der Hptm im zitierten Urteil hat vermutlich (wegen gutem Verlauf) noch keine Behinderung - ist aber trotzdem nicht dienstfähig.