Autor: StOPfr
« am: 14. Januar 2019, 15:42:10 »Mach dir also keine Sorgen die Wahrheit zu sagen.
Sorgen sollte man sich eher machen, wenn man nicht die Wahrheit sagt!
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
Mach dir also keine Sorgen die Wahrheit zu sagen.
Wenn due Stelle benennen könntest, wäre das einfacher nachzuvollziehen.
Ist doch egal. Die ZDv 46/1 wurde durch eine Nachfolgevorschrift ersetzt (Bezeichnung weiß ich nicht, steht aber irgendwo im Forum) und viele Regelungen wurden übernommen.
5.3.15 GNr 15 – Drogen, Rauschmittel und MedikamenteIch kann das Zitat nicht nachvollziehen. Gem A1-831/0-4000 Version 2.1 steht bei der II:
III
1. Gelegentlicher Konsum weicher Drogen (z. B. Cannabis), mindestens 6, aber weniger als 12 Monate zurückliegend, bei aktuell negativem Drogenscreening. Positives Drogenscreening (weiche Drogen) mit negativer Kontrolle nach 14-21 Tagen (nur bei der Einstellungsuntersuchung).
II
1. Gelegentlicher Konsum weicher Drogen (z.B. Cannabis), mindestens 12 maximal 36 Monate zurückliegend, bei aktuell negativem Drogenscreening.
Ausschlüsse sind bei GRadation II sie Selben geblieben, bei Gradation III hat man noch ne Schippe draufgelegt...
Nur für aktive SaZ, BS, RDL undVon daher in dem vorliegenden Fall keine Einschränkungen, zumal II keinen Ausschluss bewirkt.
Reservisten:
Mehr als 24 Monate zurückliegende
erfolgreich abgeschlossene
Entwöhnungsbehandlung von
psychotropen Substanzen bei