Autor: miguhamburg1
« am: 04. Juni 2018, 11:30:15 »Ja, es gibt gemeinsam genutzte Liegenschaften. Allerdings dann ist die Bundeswehr Hauptnutzer und zum Beispiel die Außenstelle eines staatlichen Hochbauamts etc. Nebennutzer. Doch der Hauptnutzer (Bundeswehr) bestimmt, was mit der Liegenschaft passiert und ggf. muss dann der Nebennutzer einen anderen Standort für sich anmieten.