BGBl Teil I 2024 Nr. 127
Verordnung zur Anpassung der Mindestleistung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (Mindestleistungsanpassungsverordnung – MLAnpV)
Vom 11. April 2024
Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2024 in Kraft.
- 07. Mai 2024, 17:31:00
- Willkommen Gast
Neuigkeiten:
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
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am: Heute um 15:15:41
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Begonnen von PNK - Letzter Beitrag von LwPersFw | ||
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am: Heute um 14:01:41
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Begonnen von Atlas616 - Letzter Beitrag von Atlas616 | ||
Alles klar, danke für die Auskunft
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Fragen und Antworten / Finanzen / Antw:Wechsel zwischen übernachtung am Dienstort und zu Hause möglich?
am: Heute um 13:55:38
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Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von BulleMölders | ||
Wenn dann alles soweit geklärt ist, mache ich hier dicht.
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am: Heute um 12:53:55
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Begonnen von Atlas616 - Letzter Beitrag von KlausP | ||
Ich kann mir auch gar nicht vorstellen, dass das eine Mangelverwendung sein sollte.
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am: Heute um 12:31:40
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Begonnen von Atlas616 - Letzter Beitrag von Ralf | ||
Nein ist nicht, du hättest auch darüber ein Schriftstück bekommen, wenn es so wäre.
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Fragen und Antworten / Finanzen / Antw:Wechsel zwischen übernachtung am Dienstort und zu Hause möglich?
am: Heute um 12:10:43
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Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von GrünHörn92 | ||
Dann dürfte die tägliche Heimfahrt nicht zumutbar sein, weil Fahr- und Abwesnheitszeiten deutlich überschritten werden. Ich habe gerade mal Telefoniert und ich solle mich für weitere Informationen bei einem Rechnungsführer melden. Am besten vor Ort wo es hingehen soll. Habe eine Telefonnummer bekommen. Geht aber keine dran aktuell. Mir wurde gesagt das es so etwas wie Einzelfall Entscheidungen gäbe. Naja ich werde es später noch einmal versuchen. Ich gebe das Thema aber jetzt auf. Ich kann es doch nicht ändern. Es würde normalerweise alles vor Ort geklärt durch die oben erwähnte Person in meiner späteren Einheit. Ist trotzdem Blöd das ganze im Vorfeld nicht geklärt zu wissen wie die Möglichkeiten aussehen. |
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Fragen und Antworten / Finanzen / Antw:Wechsel zwischen übernachtung am Dienstort und zu Hause möglich?
am: Heute um 11:50:23
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Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von KlausP | ||
Dann dürfte die tägliche Heimfahrt nicht zumutbar sein, weil Fahr- und Abwesnheitszeiten deutlich überschritten werden.
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Fragen und Antworten / Finanzen / Antw:Wechsel zwischen übernachtung am Dienstort und zu Hause möglich?
am: Heute um 11:44:54
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Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von GrünHörn92 | ||
Da ist die Rede von „regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln“ - also Bus und Bahn, und nicht das eigene Kfz. Dann nehmen Sie sich mal die entsprechenden infrage kommenden Fahrplänezur H“ne und rechnen Sie sich die Zeiten aus. Dann werden Sie wohl eher nicht darunter fallen. Ich habe die Strecke mit Falk berechnet. Bus und Bahn fahren diese Strecke zum Teil gar nicht erst bzw. ein Morgendlicher Dienstantritt ist gar nicht möglich. Die Strecke würde mit Bus und Bahn zwischen 4 und 6 Stunden dauern... mit dem PKW zwei Stunden und ca. 40 Minuten. Wie verhält es sich dann? PKW wird ja nicht für Berechnung zugrunde gelegt? |
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Fragen und Antworten / Finanzen / Antw:Wechsel zwischen übernachtung am Dienstort und zu Hause möglich?
am: Heute um 11:25:11
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Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von KlausP | ||
Da ist die Rede von „regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln“ - also Bus und Bahn, und nicht das eigene Kfz. Dann nehmen Sie sich mal die entsprechenden infrage kommenden Fahrplänezur H“ne und rechnen Sie sich die Zeiten aus. Dann werden Sie wohl eher nicht darunter fallen.
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Fragen und Antworten / Finanzen / Antw:Wechsel zwischen übernachtung am Dienstort und zu Hause möglich?
am: Heute um 10:49:12
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Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von GrünHörn92 | ||
Hier ein Textausschnitt BVA.Bund.de:
"Die tägliche Rückkehr zum Wohnort ist in der Regel zuzumuten, wenn beim Benutzen regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel die Abwesenheit von der Wohnung weniger als zwölf Stunden oder die benötigte Zeit für das Zurücklegen der Strecke zwischen Wohnung und Dienststätte und zurück weniger als drei Stunden beträgt." Ich falle genau in diese Berechnung. Aber auch nur ganz knapp. 20 Minuten mehr Fahrtzeit und ich wäre drüber. Darf ich mir dann trotzdem eine Wohnung anmieten? (§3TGV) Oder bin ich gezwungen weil es mir zuzumuten wäre (und ja der Großteil der Strecke ist Autobahn) dann auch zu Pendeln? Das oben beschriebene gefällt mir ganz gut. Das könnte ich mir so in der Form auch vorstellen. Weil das Tägliche fahren geht halt an die Substanz. Ich bin Beruflich generell viel unterwegs/gewesen und weiß wie sich solche Strecken 2x am Tag ziehen können. Vor allem die Fahrt nach Dienstschluss kann sehr aufreibend sein. Muss ich das ganze vor Dienstantritt beantragen oder melden? Danke für die Aufschlussreichen Antworten |