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Zusammenfassung

Autor: W8TT5
« am: 14. November 2017, 21:25:21 »

Wenn es sich um eine duale Ausbildung handelt dann sind 10% Fehlzeit zulässig. Wenn man darüber liegt gilt die Ausbildungszeit als noch nicht "zurückgelegt" und man kann nicht zur Abschlussprüfung zugelassen werden und muss eben ein halbes Jahr verlängern. D.h. wenn sie z.b. zur Sommerprüfung 2018 muss dann wird das ganze in den Nov. 2018 "verschoben".

Inwiefern es da Besonderheiten seitens der BW gibt was Berufsausbildung angeht kann ich allerdings nicht mitteilen.

Autor: KlausP
« am: 14. November 2017, 14:18:23 »

Vielen dank für die antworten erstmal. Was genau ist den damit gemeint "nur einen Abschnitt" wiederholen bezieht sich ddas auf ein halbes jahr oder muss es nur die fehltage dran hängen ?

Ist das eine zivile Ausbildung als Arbeitnehmerin/Angestellte? Sie sollte mit den Verantwortlichen ihrer Ausbildungsstätte reden.
Autor: F_K
« am: 14. November 2017, 12:50:23 »

@ PrototypX:

Nochmal: Ausbildungs- und Prüfungsordnung zu dem Beruf (nicht von Dir genannt) und in dem Bundesland (nicht von Dir genannt) lesen und verstehen.

Wenn das zu komplex ist, den Ausbildungsleiter fragen - der wird dafür bezahlt.
Autor: Andi8111
« am: 14. November 2017, 12:33:47 »

Wir wissen nicht, wie die Ausbildung aufgebaut ist. Diese Frage stellen Sie am besten dem Verantwortlichen für die Ausbildung.
Autor: PrototypX
« am: 14. November 2017, 12:31:01 »

Vielen dank für die antworten erstmal. Was genau ist den damit gemeint "nur einen Abschnitt" wiederholen bezieht sich ddas auf ein halbes jahr oder muss es nur die fehltage dran hängen ?
Autor: F_K
« am: 14. November 2017, 12:18:57 »

Ontopic:

Details regelt die Ausbildungs- und Prüfungsordnung des entsprechenden Berufes im jeweiligen Bundesland, bzw. eine vergleichbare Regelung.

Offtopic:

@ Andi8111: Ist halt immer die Frage, wo man die Schwerpunkte setzt - ich versuche mich an viele "allgemeine Ratschläge" zu halten - dies vermeidet Probleme, dann hat man Zeit, Dinge positiv zu verändern bzw. zu gestalten ...
Autor: Andi8111
« am: 14. November 2017, 10:57:20 »

Deshalb ist ja ein "allgemeiner" Ratschlag die Ausbildung abzuschließen, bevor man in diese Phase der "Familienplanung" einsteigt.

Das wäre doch viel zu einfach. Dann hätte man ja sonst keine Probleme mehr ;)
Autor: F_K
« am: 14. November 2017, 10:39:18 »

Also: Nicht die Ausbildung ist zu wiederholen (also die kompletten 3 Jahre), sondern die Abschnitte, in denen zu viele Fehlzeiten aufgetreten sind.

Deshalb ist ja ein "allgemeiner" Ratschlag die Ausbildung abzuschließen, bevor man in diese Phase der "Familienplanung" einsteigt.
Autor: Andi8111
« am: 14. November 2017, 10:36:36 »

Verpasst Sie eine bestimmte Anzahl von Inhalten ist der Ausbildungsabschnitt zu wiederholen. Auch von Schwangeren.
Autor: PrototypX
« am: 14. November 2017, 10:23:02 »

Hallo, vorweg schön das es soetwas wie dieses Forum gibt.

Jetzt zu meinem Anliegen.

Meine Freundin ist zurzeit bei der Bundeswehr und macht dort eine Ausbildung. Sie ist jetzt im 3. Lehrjahr und wäre somit nächstes Jahr fertig. Sie ist schwanger geworden und jetzt im 5. Monat. Jetzt zu unserem "kleinen" Problem. Sie ist ein paar mal krank gewesen innerhalb der Ausbildung auch durch die schwangerschaft musste sie zu hause bleiben und überschreitet jetzt die erlaubten 60 fehltage. Sie ist komplett am Boden zerstört da sie jetzt angst hat die ausbildung widerholen zu müssen oder nicht an der Abschlussprüfung zugelassen zu werden.
Hat jemand hier Ahnung davon wie muss sie vorgehen und was für konsequenzen kommen auf sie zu ???

Vielen Dank im voraus
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