Autor: W8TT5
« am: 14. November 2017, 21:25:21 »Wenn es sich um eine duale Ausbildung handelt dann sind 10% Fehlzeit zulässig. Wenn man darüber liegt gilt die Ausbildungszeit als noch nicht "zurückgelegt" und man kann nicht zur Abschlussprüfung zugelassen werden und muss eben ein halbes Jahr verlängern. D.h. wenn sie z.b. zur Sommerprüfung 2018 muss dann wird das ganze in den Nov. 2018 "verschoben".
Inwiefern es da Besonderheiten seitens der BW gibt was Berufsausbildung angeht kann ich allerdings nicht mitteilen.
Inwiefern es da Besonderheiten seitens der BW gibt was Berufsausbildung angeht kann ich allerdings nicht mitteilen.