Autor: KlausP
« am: 14. August 2017, 18:41:25 »Kurz und knapp: ja.
Sie müssen nur darauf achten, dass Ihnen in Ihren Unterlagen zum Dienstantritt die Umzugskostenvergütung (UKV) nicht zugesagt wird.
Sie müssen nur darauf achten, dass Ihnen in Ihren Unterlagen zum Dienstantritt die Umzugskostenvergütung (UKV) nicht zugesagt wird.