Und der Basistarif ist mir die Rennerei nicht wert
Du weißt aber, dass du dann den kompletten Beitrag zahlen musst?
Ist mir bewusst.
Als Beamter zahlen Sie im Basistarif nicht den vollen Beitrag,
dass sollte ggf. etwas Rennerei wert sein...
Beantragen Sie den sog. "
Beihilfekonformen Basistarif"
nach dem "Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen Versicherungsaufsichtsgesetz"
dort § 12 Substitutive Krankenversicherung , Absätze 1a,b,c,d
Auszug daraus:
(1b) Der Versicherer ist verpflichtet,
3.
Personen, die beihilfeberechtigt sind oder vergleichbare Ansprüche haben, soweit sie zur Erfüllung
der Pflicht nach § 193 Abs. 3 Satz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes ergänzenden Versicherungsschutz benötigen,
Versicherung im Basistarif zu gewähren.
Für Beihilfeberechtigte ergeben sich die möglichen Selbstbehalte aus der Anwendung des durch den
Beihilfesatz nicht gedeckten Vom-Hundert-Anteils auf die Werte 300, 600, 900 oder 1 200 Euro.
Der Abschluss ergänzender Krankheitskostenversicherungen ist zulässig.
Für Personen mit Anspruch auf Beihilfe nach beamtenrechtlichen Grundsätzen gelten die Sätze 1 und 2
mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Höchstbeitrags der gesetzlichen Krankenversicherung ein Höchstbeitrag tritt,
der dem prozentualen Anteil des die Beihilfe ergänzenden Leistungsanspruchs entspricht.
Zitat Ende
Und diesen Tarif muss die Versicherung anbieten, ohne Gesundheitsprüfung, oder Risikozuschläge!