Autor: miguhamburg1
« am: 27. März 2019, 18:25:32 »Mit Verlaub, ich verstehe die ellenlange Diskussion hier nicht.
@ Tommie hat die - eindeutige - Vorschriftenlage beschrieben. Beides ist möglich und der/die befördernde Vorgesetzte kann über die Art der Beförderung im Rahmen der Vorschriften frei entscheiden, wie er/sie es tun möchte. Und da wir den Grund des Anliegens des Fragenstellers hier genausowenig kennen, wie die Haltung des/der Vorgesetzten zur Beförderungsörtlichkeit, ist das hier doch alles reine Spekulation oder subjet´ktive, völlig irrelevante Einzelmeinung.
Insofern wurde dem Fragensteller doch der bereits einzig hilfreiche Kommentar anheim gestellt: Verbindung mit seinem Vorgesetzten aufzunehmen und sein Anliegen vorzutragen!
@ Tommie hat die - eindeutige - Vorschriftenlage beschrieben. Beides ist möglich und der/die befördernde Vorgesetzte kann über die Art der Beförderung im Rahmen der Vorschriften frei entscheiden, wie er/sie es tun möchte. Und da wir den Grund des Anliegens des Fragenstellers hier genausowenig kennen, wie die Haltung des/der Vorgesetzten zur Beförderungsörtlichkeit, ist das hier doch alles reine Spekulation oder subjet´ktive, völlig irrelevante Einzelmeinung.
Insofern wurde dem Fragensteller doch der bereits einzig hilfreiche Kommentar anheim gestellt: Verbindung mit seinem Vorgesetzten aufzunehmen und sein Anliegen vorzutragen!